Erschließungsbeitrag

Guten Tag,

rechtzeitig zum Weihnachtsfest flatterte mir ein Schreiben unserer Kommune ins Haus, in dem wir aufgefordert werden, uns anteilig an den Erschließungskosten der Stadt bei umliegenden Baumaßnahmen zu beteiligen. Bei den leeren Kassen der Kommunen kein Wunder und soweit ich informiert bin auch korrekt.
Mich interessiert jedoch, wie ich den Nachweis erbringen kann, dass ich anspruchsberechtigt für eine Vorausleitung meines Vorbesitzers bin. Der hat nämlich vor Ewigkeiten schon mal in dieser Sache „vorfinanziert“.
Hat von Euch jemand hier vergleichbare Erfahrungen gemacht und hat dementsprechende Tipps für mich ? Danke im Voraus. gukago

Mich interessiert jedoch, wie ich den Nachweis erbringen kann,
dass ich anspruchsberechtigt für eine Vorausleitung meines
Vorbesitzers bin. Der hat nämlich vor Ewigkeiten schon mal in
dieser Sache „vorfinanziert“.

Hallo!
Für die Kommune ist immer der aktuelle Grundstückseigentümer der Zahlungspflichtige der Erschließungsbeiträge, auch wenn die Bescheide oft erst Jahre später zugehen und zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Wie Ihr es im Innenverhältnis (also das Verhältnis zwischen Dir und dem Vorbesitzer) geregelt habt, ergibt sich aus den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen.

Viele Grüße
Armin