Erschließungsbeitrag

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

wir sind Besitzer eines Mehrfamileinhauses.
Nun wurde im Hinterland eine neue Siedlung von der Stadt
erbaut. Dies hatte zur Folge, dass neben unserem Grundstück eine Zufahrtstraße gebaut wurde.
Vorher war dort immer ein Feldweg, der auch zu unseren Garagen führte. Im Jahr 2008 bekamen wir ein Schreiben, das wir einen Erschließungskostenbeitrag von 41.000,00 €
zahlen müßten, da unser Grundstück an Wert gewonnen hätte.
Wir nun eine vernünftige Zufahrt zu unseren Garagen hätten
und unser Gartenland wahrscheinlich Bauland wird.
Wir sind fast vom Sofa gefallen. Wir sind beide 70 Jahre alt.
Im Januar kam dann der Anruf aus dem Bauamt, wir möchten doch einmal persönlich vorbeikommen.
Hier wurde uns gesagt, dass sich der Erschließungsbeitrag jetzt auf ca. 75.000 € erhöht hätte unser Garten wird kein Bauland usw.
Auf unserem hinweis, dass wir in unserem Alter keine Hypothekt mehr auf unser Haus bekäme um dies zu bezahlen zuckte man nur mit den Schultern.
Die Mieteinahmen sind unsere Rente, ad wir beide mal selbstsändig waren, habe wir keine Rentenbeiträöge gezahlt. Also ein Verkauf würde uns ins uferlose fallen lassen, da auch das Haus bnoch belastet ist.
Kann sich ein Erschließungskostenbeitrag innerhalb von 2 Jahren verdoppeln. Ist das rechtens…
Wobei die Straße doch nur für die neue Siedlung gebaut wurde…
Wir wissen im Augenblick nicht mehr weiter.

Danke im voraus

hallo,

ich verstehe, dass sie in einer sehr schwierigen
situation sind. ein beitrag von über 70.000 euro würde
sicher jeden vom hocker hauen.
da ich mich oft mit erschließungsbeitragsrecht befassen
muss kommt mir der betrag mehr als hoch vor. solche
beträge sind mir bisher noch nicht vorgekommen.
zunrechtslage und zur höhe des beitrages kann ich
jedoch mit dem geschilderten sachverhalt nicht stellung
nehmen. hier sind mindestens mal die folgenden
unterlagen zu sichten:

  • bebauungsplan
  • straßenausbauplanung
  • zusammenstellung der beitragsfähigen kosten
  • zusammenstellung der beitragsfähigen flächen mit
    angaben der gfz und qm pro grundstück
  • lageplan mit erschließungsstraße und beitragsfähigen
    flächen

sie sollten diese unterlagen bei ihrer stadtverwaltung
anfordern mit dem hinweis das sie eine formelle und
materielle prüfung durchführen lassen möchten.

solte ihnen der bescheid bereits vorliegen legen sie in
jedem fall innerhalb der rechtsmittelfrist widerspruch
ein.

wenn sie mir die unterlagen zur verfügung stellen
könnte ich ihnen eine rechtliche beurteilung abgeben.
das würde jedoch eine längere zeit in anspruch nehmen,
da ich beruflich sehr eingespannt bin.
es wäre sicher auch eine ortsbesichtigung sinnvoll.

sollte die sache eilen rate ich ihnen einen anwalt
aufzusuchen. suchen sie sich aber unbedingt einen
fachanwalt für öffentliches recht mit schwerpunkt
beitrags- und gebührenrecht - auch wenn sie lange
suchen müssen und evtl. auch weiter weg fahren müssen.
der „normale anwalt“ wird ihnen mit sicherheit nicht
weiterhelfen können, auch wenn er ihren fall natürlich
erstmal annehmen würde. in jedem fall finger davon!

ich wünsche ihnen das sie gut aus der sache rauskommen.

viele grüße

waltere

p.s. es gibt fälle in denen städte einen rückzieher
gemacht haben, wenn sich alle beitragspflichtigen zu
einer art bürgerinitiative zusammen getan haben und
evtl. die presse eingeschaltet wurde.

Hallo,

ein Erschließungsbeitrag errechnet sich aus den beitragsfähigen Kosten
abzüglich 5%. Der Aufwand umfasst die Erschließung mittels Straße. das nennt
man den Anliegerbeitrag. Der beitragsfähige Aufwand wird auf den m²
umgerechnet. Jedes Grundstück das angeschlossen wird, wird
beitragspflichtig. Die Höhe ergibt sich aus der Nutzfläche des Grundstücks.
Die von Ihnen angegebene Höhe erscheint mir ungewöhnlich hoch, da dies einen
beitragsfähigen Aufwand von sicher weit über 500.000 € bedueten würde…aber
eine genau aussage kann so nie getroffen werden da diese Bescheide stets
individuell sind und nie ein Fall dem anderen gleicht, was Beitragsaufwand
etc. angeht

Eine Abschöpfung bei Baulanf ist etwas anderes als ein Beitrag.

Ich empfehle hier aber ggf. mal Widerspruch einzulegen und anwaltlichen Rat.
Vg Chris

Erschließungsbeitrag ist immer nur bei der erstmaligen Erschließung möglich. Hierfür muß Ihre Gemeinde/Stadt eine Beitragssatzung haben, aus der der prozentuale Satz für die Umlage festgelegt wurde. Der Beitrag kann sich eigentlich nicht verdoppel, es könnte jedoch sein, dass der erste Betrag eine Ankündigung war und nunmehr die tatsächlichen Kosten umgelegt wurden.

Es gibt kaum eine Beitragsberechnung, die gerichtsbeständig ist. Wenn man vor gericht jedoch gewinnt und noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, bekommt man von der Gemeinde einen neuen Bescheid.

Es hört sich so an, als hätten Sie ein Eckgrundstück, da ist es oft so, dass man für jede der beiden angrenzenden Straßen 2/3 der Kosten tragen muß, vielleicht gibt es bei Ihnen auch so eine Regelung und daher kommt der hohe Betrag auf Sie zu.

Da Beitragsrecht ein so kompliziertes Thema ist, kann man hier nur raten sich von einem Beitragsfachanwalt beraten zu lassen. Die wenigsten Anwälte und auch viele Verwaltungsrechtler haben wirklich den großen Durchblick, also am besten eine echten Spezialisten auswählen, denn die anderen sagen einem ja nicht, dass sie nur ein gesundes Halbwissen haben (oder sie wissen gar nicht, dass sie nicht wirklich umfänglich Ahnung haben.)

Tja, ich wünsche Ihnen viel Glück und als letzte Lösung könnten Sie ja bei der Gemeindekasse Ihrer Gemeinde eine Stundung beantragen.

Hallo,

im Erschließungsbeitragsrecht geht es darum, dass eine Straße erstmalig hergestellt wird. Die Kosten der Erschließung sind auf alle umzulegen, die von der Erschließungsstraße erschlossen werden. Wie sie es beschreiben, werden sie durch die Straße erschlossen - damit können sie zur Zahlung herangezogen werden. Die Verteilung richtet sich nach den tatsächlichen Baukosten.
Aber aus der Ferne lässt sich schwer sagen, ob die Verteilung richtig durchgeführt wurde. Ich empfehle Ihnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

S.Lauszat

Hallo Waltere,

vielleicht erinnern Sie sich noch an Ihr Angebot, die Unterlagen, falls sie vorliegen, einmal durchzusehen.
Ich habe jetzt Unterlagen von der Stadt Recklinghausen erhalten. Würden Sie einmal drüberschauen.
Ich kann Sie scannen und mailen.
Wäre wirklich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Jacy

hallo,

ich verstehe, dass sie in einer sehr schwierigen
situation sind. ein beitrag von über 70.000 euro würde
sicher jeden vom hocker hauen.
da ich mich oft mit erschließungsbeitragsrecht befassen
muss kommt mir der betrag mehr als hoch vor. solche
beträge sind mir bisher noch nicht vorgekommen.
zunrechtslage und zur höhe des beitrages kann ich
jedoch mit dem geschilderten sachverhalt nicht stellung
nehmen. hier sind mindestens mal die folgenden
unterlagen zu sichten:

  • bebauungsplan
  • straßenausbauplanung
  • zusammenstellung der beitragsfähigen kosten
  • zusammenstellung der beitragsfähigen flächen mit
    angaben der gfz und qm pro grundstück
  • lageplan mit erschließungsstraße und beitragsfähigen
    flächen

sie sollten diese unterlagen bei ihrer stadtverwaltung
anfordern mit dem hinweis das sie eine formelle und
materielle prüfung durchführen lassen möchten.

solte ihnen der bescheid bereits vorliegen legen sie in
jedem fall innerhalb der rechtsmittelfrist widerspruch
ein.

wenn sie mir die unterlagen zur verfügung stellen
könnte ich ihnen eine rechtliche beurteilung abgeben.
das würde jedoch eine längere zeit in anspruch nehmen,
da ich beruflich sehr eingespannt bin.
es wäre sicher auch eine ortsbesichtigung sinnvoll.

sollte die sache eilen rate ich ihnen einen anwalt
aufzusuchen. suchen sie sich aber unbedingt einen
fachanwalt für öffentliches recht mit schwerpunkt
beitrags- und gebührenrecht - auch wenn sie lange
suchen müssen und evtl. auch weiter weg fahren müssen.
der „normale anwalt“ wird ihnen mit sicherheit nicht
weiterhelfen können, auch wenn er ihren fall natürlich
erstmal annehmen würde. in jedem fall finger davon!

ich wünsche ihnen das sie gut aus der sache rauskommen.

viele grüße

waltere

p.s. es gibt fälle in denen städte einen rückzieher
gemacht haben, wenn sich alle beitragspflichtigen zu
einer art bürgerinitiative zusammen getan haben und
evtl. die presse eingeschaltet wurde.

hallo jacy!

ich kann gern mal die unterlagen in augenschein nehmen. schicken sie mir diese einfach mal zu.
haben sie schon einen bescheid?
wenn ja, diesen auch bitte beifügen.

viele grüße

walter

p.s. email: [email protected]