Im Jahr 2006 mußte ich, wie alle anderen Anwohner der Weberslohne, an die Stadt Norden ein Teilstück (die halbe Straße, 20qm)vor meienem Grundstück verkaufen. Ich habe von meinem Notar in dem Grundstückskaufvertrag eintragen lassen, das sämtliche Kosten wie Vermessung und Notar die Stadt Norden trägt. Ich bekam seinerteit 160 € für das Grundstück. Jetzt, 5 Jahre später, schickt mir die Stadt Norden Erschließungsbeitrag „Weberslohne“, Abrechnung der Grunderwerbskosten im Wege der Kostenspaltung.
Ich soll jetzt 920 € zahlen für ein Grundstück welches ich vor fünf Jahren für 160 € abgeben mußte, wobei ich schriftlich habe, das die Stadt Norden für die Kosten aufkommt.
- das Wort sämtliche bezieht sich nicht auf zukünftig entstehende Erschließungskosten sondern nur auf Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der 20 qm.
- Wenn die Erschließungsbeitragssatzung das so vorsieht, ist es möglich die Grunderwerbskosten im Wege der Kostenspaltung von den Anliegern abzüglich eines Anteils für das öffentliche Interesse (5-10%) zu erheben. Dabei ist zu bedenken, dass die gesamten Erwerbskosten, die für die Straße mit Gehwegen und Parkplätzen benötigt wurden beitragsfähig sind. Ich geh mal davon aus dass alle für die Straße benötigten Flächen durch die Stadt zu einem Preis von 8 €/m² erworben wurden. Im übrigen erwerben Sie ja nicht wieder die 20 qm, sondern Sie bezahlen der Stadt den Aufwand, der entstanden ist, um Ihnen die Möglichkeit zu geben Ihr Grundstück zu nutzen - und dies im Verhältnis Ihres Grundstücks zu den anderen Straßenanliegergrundstücken.