Hallo,
bei der Abrechnung der Erschließungskosten durch die Gemeinde wird einem Eigentümer eines Grundstücks ein Artzuschlag von 0,3 für Gewerbe für das gesamte Grundstück berechnet, da dieser in seinem Wohnhaus (70%Anteil) aus steuerlichen Gründen Büroräume seiner Kanzlei (30% Anteil) untergebracht hat.
Laut Satzung ist dieser Artzuschlag anzusetzen wenn ein Grundstück gewerblich genutzt wird. Als gewerblich genutzt gelten auch Grundstücke die gewerbliche Räume und Büros beherbergen.
Ist eine solche Satzung, die es ermöglicht auch bei mehr als 2/3 wohnwirtschaftlicher Nutzung einen Gewerbezuschlag zu berechnen in Ordnung?
Danke und Gruß
Markus