Danke nochmals und wieder in Klammern unten…
Moin,
du schreibst, das vormalige Grundstück wird geteilt. Damit ist
der Teil, der über ide neue Strasse erschlossen wird, ja ein
eigenes, sprich neues, Grundstück mit dann eigener Flurnummer.
Das hiesse, das vormals EINE Grundstück, erschlossen über die
andere Seite, wäre jetzt (ohne die Teilung) auch über die
andere Seite erschlossen. Klar, dass die Stadt dann beide
Seiten in Rechnung gestellt haben wird, davon abgesehen ist ja
die Strasse auf dem „neuen“ Grundstück neu.
Das jetzt „neue“ Grundstück ist das, was du mentest mit dem
Wert von 30.000 Euro oder das gesamte vormalige Grundstück?
Kann es sein, dass durch die Teilung und die ERschliessung
u.a. über die neue STrasse aus einem früheren Gartenland jetzt
Bauland wird und der Wert damit steigt?
((Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass der Wert nach Erschliessung bei ca. 30.000 Euro liegen wird. Mich die Erschliessung aber im schlimmsten Fall über 30.000 Euro kosten ‚könnte‘!))
Hat die STadt auch gesagt, bis wann sie sich äussert? Ich
finde es erstaunlich, dass sie nicht bei Ankündigung der
Maßnahme eine Kostenschätzung pro Anlieger abgegeben hat. Es
gibt sicherlich unterschiedliche Regelungen, allerdings habe
ich bisher nur erlebt, dass Anlieger entsprechend ihres
Anteils an der Maßnahme (meist bezogen auf die
Grundstücksbreite) zu den KOsten veranlagt wurden.
((Es gab unterschiedliche Aussagen, aber nie von Entscheidungsträgern. Obwohl Anfangs mit dem Schotterweg, das war eine Aussage von einem Bürgermeister, der heute nicht mehr da ist… Ansonsten gabs mal eine Aussage, dass alle Anlieger der Straße sich die Kosten teilen, je nach Anteil Grundstück. Aber das kann ich nciht glauben, da ja alle Anlieger eine Teilrechnung erhalten würden, für maximal 3 Anlieger, die die Straße nutzen. Wobei 1 Anlieger Anwohner einer anderen Straße ist und der andere darauf vielleicht garnicht zurückgreift. Aber interessant und vernünftig ist natürlich die Aussage, dass man dem/den Anwohner/n vorher mal sagt, was das Ganze kostet…))
Gruß
Ex.
Grüße
KU