Erschließungskosten?

Guten Tag,

im Zuge einer Bebauungsplanänderung wurde unser Grundstück mit in diese neu Planung integriert.
Anfangs hatte man davon gesprochen einen geschotterten Weg zu unserem Grundstück zu erstellen.
Daraus ist jetzt eine schmale geteerte Straße von ca. 30 Metern länge und 3,50 Metern breite geworden.
Es gibt keinen Wendehammer + keine Beleuchtung und man kann nur vorwärts rein- und rückwärts rausfahren,
weil die Straße vom Niveau her mittlerweile ca. 1 Meter höher ist, als unser Grundstück.
Diese Straße grenzt an zwei weitere Grundstücke. Die Straße hat den gleichen Namen wie eine bereits andersverlaufende Straße, auf die diese Stichstraße mündet.
das Grundstück hat erschlossen einen Wert von ca. 30.000 Euro.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen ca. 25.000 Euro gekostet haben.

Ich frage mich, wieviel kann die Stadt uns für diese Maßnahme in Rechnung stellen?
Die Erschließungsbeitragssatzung gibt mir persönlich hier keine Auskunft.

Danke für Rat und Hilfe!

Moin,

das wird dir auch hier niemand so ohne weiteres sagen können. Zum einen würde mich interessieren, ob ein Teil der Kosten womöglich schon im Grundstückskaufpreis enthalten war. Zum anderen könnte die Stadt nach Flächenanteilen umlegen oder nach Breite der Grundstücke entlang der neuen „Strasse“ etc. Und dann stellt sich ja auch die Frage: so eine ganz richtige Strasse ist es ja nicht, wenn sie nur 3,50 m breit ist ohne Beleuchtung etc. Womöglich gibt es hier SOnderregelungen hinsichtlich der Kostenumlagen.

Vielleicht wäre es am einfachsten, die zuständige Behörde anzurufen und einfach mal nachzufragen? Hilfsweise versuch rauszufinden, wie die Aufteilung der KOsten z.B. am Hauptstrang der Strasse ausgehen hat (langjährige Anwohner ansprechen etc.)

Gruß
Ex.

Bitte unten lesen in Klammern…
Danke!

Moin,

das wird dir auch hier niemand so ohne weiteres sagen können.
Zum einen würde mich interessieren, ob ein Teil der Kosten
womöglich schon im Grundstückskaufpreis enthalten war (Es handelt sich um eine Grundstücksteilung. Der untere Teil des Grundstücks wird mit dieser Straße neu erschlossen. Der obere wurde vor 60 Jahren von der anderen Seite erschlossen.

Also Erschliessung für den unteren Teil wird jetzt nochmal bezahlt.)
. Zum

anderen könnte die Stadt nach Flächenanteilen umlegen oder
nach Breite der Grundstücke entlang der neuen „Strasse“ etc.
Und dann stellt sich ja auch die Frage: so eine ganz richtige
Strasse ist es ja nicht, wenn sie nur 3,50 m breit ist ohne
Beleuchtung etc. Womöglich gibt es hier SOnderregelungen
hinsichtlich der Kostenumlagen. (Für mich stellt sich hier die Frage, ob die Stadt auf die Idee kommen könnte und uns die komplette Straße in Rechnung stellt? Ist das eine individuelle Regelung, die die Stadt treffen kann, oder gibt es hierfür Grenzen?

Allein der Gedankengang, dass ein Grundstück erschlossen 30.000 Euro wert ist und für die Erschliessung in unserem Fall sogar in SUmme über 30.000 Euro anfallen, halte ich für absurd…)

Vielleicht wäre es am einfachsten, die zuständige Behörde
anzurufen und einfach mal nachzufragen? Hilfsweise versuch
rauszufinden, wie die Aufteilung der KOsten z.B. am
Hauptstrang der Strasse ausgehen hat (langjährige Anwohner
ansprechen etc.)

(( Die Stadt hat angekündigt sich zu dem Thema zu äußern))

Gruß
Ex.

Grüße
KU

wie schon Expertin69 ausgeführt, kann dies nicht ohne weiteres beantwortet werden. 
Als erstes stellt sich di4e Frage sind alle Herstellungsmerkmale lt. Satzung (z.B. liegt ein Kanal zur Strassenentwässerung - wie sind Sie ans Abwassernetzt angeschlossen) erfüllt, um eine öffentliche Straße - hier wohl nur teilbetragsmässig - abzurechnen. Wie hoch ist der Eigenanteil lt. Satzung der Gemeinde? (5 %?). Mit welchem Maßstab werden die Kosten umgelegt (Nutzungsfaktor, Geschossflächenzahl oder was ganz exotisches?). 
Je nachdem wird die Beizugsfläche ermittelt (Größe der 3 Anliegergrundstücke * Art der Bebauung). Wenn zum Beispiel alle drei Grundstück gleichartig bebaut sind und in etwa die gleiche Grundstücksgröße haben wären dies 25.000 x 95 % / 3 = ca. 7.900 €.

Grüße

Moin,

du schreibst, das vormalige Grundstück wird geteilt. Damit ist der Teil, der über ide neue Strasse erschlossen wird, ja ein eigenes, sprich neues, Grundstück mit dann eigener Flurnummer. Das hiesse, das vormals EINE Grundstück, erschlossen über die andere Seite, wäre jetzt (ohne die Teilung) auch über die andere Seite erschlossen. Klar, dass die Stadt dann beide Seiten in Rechnung gestellt haben wird, davon abgesehen ist ja die Strasse auf dem „neuen“ Grundstück neu.

Das jetzt „neue“ Grundstück ist das, was du mentest mit dem Wert von 30.000 Euro oder das gesamte vormalige Grundstück? Kann es sein, dass durch die Teilung und die ERschliessung u.a. über die neue STrasse aus einem früheren Gartenland jetzt Bauland wird und der Wert damit steigt?

Hat die STadt auch gesagt, bis wann sie sich äussert? Ich finde es erstaunlich, dass sie nicht bei Ankündigung der Maßnahme eine Kostenschätzung pro Anlieger abgegeben hat. Es gibt sicherlich unterschiedliche Regelungen, allerdings habe ich bisher nur erlebt, dass Anlieger entsprechend ihres Anteils an der Maßnahme (meist bezogen auf die Grundstücksbreite) zu den KOsten veranlagt wurden.

Gruß
Ex.

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Danke nochmals und wieder in Klammern unten…

Moin,

du schreibst, das vormalige Grundstück wird geteilt. Damit ist
der Teil, der über ide neue Strasse erschlossen wird, ja ein
eigenes, sprich neues, Grundstück mit dann eigener Flurnummer.
Das hiesse, das vormals EINE Grundstück, erschlossen über die
andere Seite, wäre jetzt (ohne die Teilung) auch über die
andere Seite erschlossen. Klar, dass die Stadt dann beide
Seiten in Rechnung gestellt haben wird, davon abgesehen ist ja
die Strasse auf dem „neuen“ Grundstück neu.

Das jetzt „neue“ Grundstück ist das, was du mentest mit dem
Wert von 30.000 Euro oder das gesamte vormalige Grundstück?
Kann es sein, dass durch die Teilung und die ERschliessung
u.a. über die neue STrasse aus einem früheren Gartenland jetzt
Bauland wird und der Wert damit steigt?

((Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass der Wert nach Erschliessung bei ca. 30.000 Euro liegen wird. Mich die Erschliessung aber im schlimmsten Fall über 30.000 Euro kosten ‚könnte‘!))

Hat die STadt auch gesagt, bis wann sie sich äussert? Ich
finde es erstaunlich, dass sie nicht bei Ankündigung der
Maßnahme eine Kostenschätzung pro Anlieger abgegeben hat. Es
gibt sicherlich unterschiedliche Regelungen, allerdings habe
ich bisher nur erlebt, dass Anlieger entsprechend ihres
Anteils an der Maßnahme (meist bezogen auf die
Grundstücksbreite) zu den KOsten veranlagt wurden.

((Es gab unterschiedliche Aussagen, aber nie von Entscheidungsträgern. Obwohl Anfangs mit dem Schotterweg, das war eine Aussage von einem Bürgermeister, der heute nicht mehr da ist… Ansonsten gabs mal eine Aussage, dass alle Anlieger der Straße sich die Kosten teilen, je nach Anteil Grundstück. Aber das kann ich nciht glauben, da ja alle Anlieger eine Teilrechnung erhalten würden, für maximal 3 Anlieger, die die Straße nutzen. Wobei 1 Anlieger Anwohner einer anderen Straße ist und der andere darauf vielleicht garnicht zurückgreift. Aber interessant und vernünftig ist natürlich die Aussage, dass man dem/den Anwohner/n vorher mal sagt, was das Ganze kostet…))

Gruß
Ex.

Grüße
KU

Danke!
Ich habe gerade Expertin geantwortet.
Darin schreibe ich:

  • das die gesamte Straße X Anwohner hat
  • die Straße maximal 3 Anwohner nutzen (1 Anwohner gehört zu einer anderen Straße
    und ein zweiter braucht die Straße nicht unbedingt)
    Daher stellt sich für mich die Frage, ob bis auf die 10% der Stadt, den Rest ich zahlen muss?

Grüße
KU