Liebe/-r Experte/-in,
danke schon mal vorab für die Hilfe.
Was genau versteckt sich hinter folgender Formulierung für den Kauf einer Neubauwohnung:
„Die Kanalanschluss- und Erschließungskosten nach KAG und BauGB sind in den Kaufpreisen enthalten.“
Was ist denn z.B. nicht dartin enthalten und mit welchen Folgekosten muss gerechnet werden?
Danke.
Hallo Hein Blöd,
anbei eine kurze Darstellung aus IS24.de.
Ich denke damit ist alles gesagt, denn prüfen musst Du selbst! Bei ETW trifft das gleiche zu, eben nur anteilig.
Viel Erfolg.
Erschließungskosten
Für die öffentliche Erschließung eines Grundstückes ist ein Erschließungsbeitrag an die Gemeinde zu entrichten. Seine Höhe hängt von den ortspezifischen Eigenarten ab und wird von der Gemeinde festgelegt. Seine Ermittlung richtet sich nach den §§ 127 ff BauGB.
Die Erschließungskosten können bereits im Grundstückspreis enthalten sein. Ob sie im Preis des Grundstücks enthalten sind erfahren Sie vom Verkäufer oder bei der Gemeinde. Auch die Bodenrichtwerte unterscheiden dieses Kriterium.
Wenn die Erschließungskosten, nicht im Bodenrichtwert bzw. Kaufpreis enthalten sind, ist Auskunft bei der Gemeinde bzw. beim Erschließungsträger über die zugehörige Satzung und den Verteilungsschlüssel der Kosten einzuholen. Bei Finanzierungsplänen ist zu berücksichtigen, dass eine nichtausgebaute Straße irgendwann nachträgliche Erschließungskosten verursachen wird.
Kostenbeispiele für Erschließungskosten:
Grundstück: 700 qm; GFZ: 0,7; GRZ: 0,4;
Gemeinde: Oldenburg
Abwasser: 3.675,64 EUR. (Formel: 700 m² x GFZ x 7,5013 EUR / m² = 3.675,64 EUR)
Regenwasser: 800,80 EUR. (Formel: 700 m² x GRZ x 2,86 EUR / m² = 800,80 EUR.)
Wasserversorgung: 1.466,24 EUR
Gasversorgung: 951,00 EUR
Stromversorgung: 1.364,13 EUR
Verkehrserschließung: 15.422,40 EUR
Damit fallen Erschließungskosten in Höhe von 23680,08 EUR an.
Wichtig! Die Erschließungskosten beinhalten nicht die Kosten für die private Erschließung, also die Erschließung innerhalb des Grundstückes. Diese liegt in Bauherrenhand. Die Kosten werden je nach Bedarf und Ausmaß unterschiedlich hoch ausfallen und gehören zu den Baukosten. Eine öffentliche Ausschreibung führt immer zu dem preisgünstigsten Anbieter und ist deshalb sehr zu empfehlen.
Sehr geehrter Herr Blöd,
Kanalanschlusskosten gehören zu den allgemeinen Anschlusskosten die bei einem Naubau entstehen. Weiterhin zählen dazu, Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Fernwärme, Telekommunikation, evtl. Glasfaser und Leerkanäle. Grob gesagt, sind es Kosten die entstehen um das Grundstück/Gebäude an die Stadt (öffentliche Netz) anzuschließen.
Die Erschließungskosten gehören zur Gruppe der Baunebenkosten. Weiterhin zählen dazu Architektenleistungen, Sonderfachleute, Behördenleistungen usw…
Diese Kosten sollten bei seriösen Baufirmen immer im Kaufpreis der Wohnung enthalten sein. Neben dem Kaufpreis sollte außer den üblichen Kaufnebenkosten für eine Eigentumswohnung, nichts weiter anfallen. Die üblichen Kaufnebenkosten für Eigentumswohnungen umfassen 1,5% Notariats- und Gerichtskosten, 3,5% Grunderwerbssteuer ( je nach Bundesland), sowie gegebenenfalls eine Maklergebühr und die Hypothekenzinsen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Kfm. Levent Düzlü
Ladrett Immobilien e.K.
http://www.Ladrett.de