Hallo,
eine Person kauft 2003 ein Grundstück; die Erschließung (1998), sagt der Verkäufer, ist bezahlt.
5 Jahre nach dem Hausbau (Dezember 2008) kommt eine Rechnung von der Gemeinde „aufgrund der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Änderungsfassung vom Dezember 2007“, über 1000 €.
Errechnet aus Grundstücks- und Geschoßfläche + MWSt., abzüglich einer „Vorauszahlung laut Bescheid von 1998“.
Beitragsschuldner ist, laut diesem Schreiben, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes ist.
1998 war noch der ehemalige Verkäufer Eigentümer, 2007 jedoch nicht mehr.
Bei unbebauten Grundstücken wird 1/4 des Grundstückes als Geschoßfläche berechnet. Die Geschoßfläche ist jedoch durch den Bau letztlich mehr geworden. Daraus könnte sich evtl. der Mehrbetrag von 1000 € errechnen.
Allerdings haben die Grundstückskäufer nicht damit gerechnet, dass durch den Bau Erschließungskosten nacherhoben werden.
Fragen:
- Wäre der Schuldner nicht laut diesem Bescheid derjenige, der 1998 Besitzer war?
- Ist das rechtens, dass Erschließungskosten nacherhoben werden, 10 Jahre nach Erschließung, 5 Jahre nach Grundstückskauf und Hausbau? Kann man sich als Grundstückskäufer nicht darauf verlassen, dass keine Erschließungskosten mehr anfallen, wenn doch die Erschließung schon 5 Jahre vor dem Kauf bezahlt wurde?
Danke,
Julia