Erschliessungskosten Aussenbereich, für jede bauliche Veränderung?

Ich bin dabei im Aussenbereich eine Schweinemast zu kaufen. Diese soll dann zum Pferdestall umgebaut werden. Da ich nicht priviligiert bin, wird dies als Gewerbe laufen und so auch als Pferdepension betrieben. Das Grundstück ist teilerschlossen, d.h. Wasser und Strom ist vorhanden. Jetzt wird noch ein Kanal fürs Abwasser eingeplant. Erschliessungskosten 8000 Euro. Nun haben die mir auf dem Amt gesagt, wenn ich hinten einen Misthaufen mit Dach baue, so dass nichts ins Erdreich gelangen kann, muss auch hierfür Erschliessungskosten bezahlt werden. Meine Frage dann nach einem Reitplatz, der mit Schotter als Grundschicht ist, müssen ebenfalls Erschliessungskosten bezahlt werden. Also ich habe das so verstanden, dass ich dann ca. 20000€ Erschliessungskosten habe auf dem gesamten Grundstück! Egal was ich baulich verändere kostet mich dies auch jedesmal die Erschliessungskosten ? das wäre ja der Wahnsinn!!!

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben…herzlichen Dank im Vorraus

Hallo erst mal,

es stellt sich doch die Frage, was tatsächlich an Erschließung für die einzelnen Gewerke benötigt wird, und was das dann kostet? Da vervielfachen sich ja nicht einfach feste Beträge, sondern muss in jedem Einzelfall geschaut werden, was tatsächlich benötigt wird, und welche Kosten dies verursacht. Insbesondere muss man auch sehen, was von „außen“ erschlossen werden muss, und was man auf dem eigenen Grundstück selbst weiter verteilen kann (kostet natürlich auch, ist aber ggf. deutlich billiger als eine nicht zwingend notwendige gesonderte Zuführung von außen).

Gruß vom Wiz

Hallo,

es stellt sich doch die Frage, was tatsächlich an Erschließung
für die einzelnen Gewerke benötigt wird, und was das dann
kostet? Da vervielfachen sich ja nicht einfach feste Beträge,
sondern muss in jedem Einzelfall geschaut werden, was
tatsächlich benötigt wird, und welche Kosten dies verursacht.
Insbesondere muss man auch sehen, was von „außen“ erschlossen
werden muss, und was man auf dem eigenen Grundstück selbst
weiter verteilen kann

Es sollte eine Gemeindesatzung geben, die die Erschliessungsbeiträge regelt. Diese sollte man sich zu Gemüte führen…

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Und es ist abgeklärt, man darf dort einen Reitstall und Pferdepension einrichten ?

Mich wundert das nämlich, weil im Außenbereich nur Landwirte ihren Betrieb ansiedeln dürfen. Nutzungsänderungen sind unzulässig, egal ob Firma oder privat.

MfG
duck313