Wir möchten ein Baugrundstück kaufen und der Notarvertrag wurde bereits unterschrieben. Im Vorfeld teilte uns die Besitzerin des Grundstücks mit, dass Wasser, Abwasser, Gas sowie Straßengebühren bezahlt sind. Die Grunderwerbssteuer wurde bereits von uns bezahlt und auch die Vorabeintragung in das Grundbuch. Nun haben wir erfahren, dass sich die Verkäuferin des Grundstückes irrte und dort noch kein Gasanschluß gezahlt wurde, das Gas liegt aber in der Straße. Dieser Anschluss soll uns nun noch ca. 1.600 Euro kosten. Wie ist hier der Rechtsfall ? Wir sind der Meinung, dass die Dame uns ja mitteilte, dass dort bereits Gas liegt und sie das alles gezahlt hat - sicher tat sie das nicht aus böser Absicht - den Beitrag für den Gasanschluß auch nachträglich zahlen muss. Wir bezahlten schon mehr als den ortsüblichen Preis pro qm, weil wir in der Annahme waren, der Gasanschluß wäre bezahlt. Wer kennt sich aus ?
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Wenn das Gas in der Strasse liegt, Sie aber noch keine Gasuhr auf dem Gelände haben, legen Ihnen die Gasversorger den Anschluß ins Haus. Und der kostet etwa das, was Sie zahlen müssen. Ist schon ok.
Sie müssen sich ja nicht anschließen. Die Erschließungskosten, wie Wasser und Abwasser müssen Sie aber bezahlen. Dort gibt es die Anschlußpflicht der Gemeinde. Und die legt die Kosten auf die Anwohner um. Diese Kosten sind ja bezahlt.
In diesem Sinne Kurzbein
Hallo anna2000,
ich glaube das ist mehr eine rechtliche als architektonische Frage. In dem Fall würde ich einen Juristen fragen.
Mit freundlichen Gruß
Hallo anna2000,
vielleicht wurde versäumt, zwischen der „öffentlichen Erschließung“ und den „Hausanschlüssen“ zu differenzieren. Im ersten Fall sorgt die Gemeinde/Stadt für die Leitungen in der Straße (nicht auf dem Grundstück). Für diese werden/wurden die Anlieger - also der Grundstücksverkäufer - an den Kosten beteiligt. Und im zweiten Fall ist vom Bauherrn - also Sie - der Anschluss des Neubaus an die Leitungen in der Straße zu bezahlen. Die von Ihnen genannten Kosten (1.600,-€) wären typisch für so einen Gas-Hausanschluss. Diese Kosten muss der Grundstücksverkäufer natürlich nicht bezahlen. Er kann ja auch gar nicht wissen, wie Sie letztlich heizen wollen (z.B. alternativ mit einer Erdwärmeheizung).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Look
Architekt, Dipl.-Ingenieur
Hallo!
für solche Rechtsfragen bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner, da ich als Bauingenieur nur mit dem sog. Ingenieurbau (Brücken, Tunnel, etc.) zu tun habe.
Allerdings stelle ich mir vor, dass es schwierig sein könnte, einen nachträglichen Anspruch auf den Gasanschluß bzw. die entsprechende Kostenerstattung durchzusetzen, wenn die Verkäuferin Euch dies lediglich mündlich zugesagt hat. Entscheidend dürfte sein, was im Kaufvertrag dazu steht. Da die Verkäuferin die übrigen Erschließungskosten scheinbar vorab gezahlt hat, sollte das im Vertrag eigentlich irgendwie erwähnt sein.
Gibt es eine Art Expose für das Grundstück oder die Beschreibung eines Maklers, in der erwähnt wird, dass das Grundstück mit Gasanschluß verkauft wird?
Seht Ihr eine Chance, sich mit der Verkäuferin gütlich zu einigen - unter Verweis auf ihre mündliche Zusage und den etwas höheren Kaufpreis?
Ansonsten sollte Euer erster Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen der Notar sein. Auch wenn die Verkäuferin ihn evtl. vorgeschlagen hat, seid Ihr diejenigen die ihn bezahlen. Er muß Euch bei vertraglichen Fragen korrekt beraten.
Viel Glück,
Martin
Guten Tag,
danke für Ihre Antwort. Wir versuchen vorab eine gütige Einigung. Der Anschluss soll Brutto ca. 1.600 Euro kosten. Die Verkäuferin dachte, sie hätte den Gasanschluss vor ca. 15 Jahren schon gezahlt. So hat sie es uns offeriert. Wir wollen nun sehen, was uns Telekom und Strom noch kosten und ob da die Erschließungskosten für das Gas günstiger werden. Sie hat es nicht direkt abgelehnt, einen Beitrag zu zahlen es ist somit noch alles offen. Das ist uns aber eine Lehre - erst alles wirklich ganz konkret prüfen ! Im Notarvertrag steht, dass die Erschließungskosten gezahlt sind und keine Forderungen mehr offen sind. Dazu zählt aber wohl der Gasanschluß nicht. Wir können uns nur darauf verlassen, dass die Verkäuferin noch weiß, was sie uns bez. des Gasanschlusses gesagt hat - nämlich, dass sie ihn gezahlt hat. Es ist nicht schön, wenn ein Bauvorhaben so beginnt.
Mit frdl. Grüßen
Anna
Da kann ich leider nicht helfen.
Da kann ich leider nicht helfen.
Danke, trotzdem.
MfG
Anna
danke