Im letzten Jahr wurde die Strasse mitsamt Ver-und-Entsorgungsnetz erneuert und damit fielen Erschliessungkosten an, welche Grundstückseigentümer bezahlt hat. Nun bekommt dieser erneut einen Erhebungsbescheid über Erschliessungkosten durch eine Verkehrsanlage an der Rückseite unseres Grundstück.(Ausbau eines Weges zu einer Gemeidestrasse)
Fallen in diesem Fall erneut Erschliessungskosten an?
Die Höhe der Beteiligung der Anlieger regelt sich nach der betreffenden gemeindlichen Satzung. Grundstückseigentümer können für zwei unterschiedliche Erschließungsmaßnahmen betreffend dasselbe Grundstück prinzipiell schon zweimal zur Kasse gebeten werden.
Gruß
smalbop