Hallo,
wer kann mir sagen, wie hoch die Erschliessungskosten für ein mittelgroßes Grund stück von ca. 600 m² für den reinen Wasseranschluss sind.
Lässt sich das in etwa beziffern oder ist das zu speziell?
Es geht um ein ganz normales Grundstück, ohne Besonderheiten…
Danke!
Der örtlich zuständige Versorger.
vnA
Der ist hier glaube ich nicht im Forum aktiv…
Grüße
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wer kann mir sagen, wie hoch die Erschliessungskosten für ein
mittelgroßes Grund stück von ca. 600 m² für den reinen Wasseranschluss sind.
Warum nur der Wasseranschluß ? Was ist mit den anderen Leitungen ?
Lässt sich das in etwa beziffern
Nein, es wird vermutlich vierstellig werden.
Es geht um ein ganz normales Grundstück, ohne Besonderheiten…
Der Abstand des Bauwerkes zur Grundstücksgrenze ist u. a. preisbildend, auch auf normalen Grundstücken ohne Besonderheiten.
… könnte aber die Antwort geben, die du suchst. Und nicht nur unbestimmtes Stochern im Nebel.
vnA
Es gibt Versorger die Rechnen pauschal ab 1 Stck Anschluss = xxxxxx €
und andere die nach Aufwand abrechnen, der aufgrund der von dir gelieferten umfangreichen Informationen mit 7.487,26 € zu beziffern ist.
vnA
Hi,
lass dir ein Angebot vom örtlichen Wasserversorger machen. Niemand anderes kann dir sagen wie hoch die Kosten sein werden, außer der Wasserversorger. Die Kosten und die Art abzurechnen variieren von Versorger zu Versorger.
Gruß
Samira
Moin,
wer kann mir sagen, wie hoch die Erschliessungskosten für ein
mittelgroßes Grund stück von ca. 600 m² für den reinen
Wasseranschluss sind.
was kostet ein Auto?
Es gibt Versorger, die machen einen pauschalpreis, andere rechenen nach Grundstückgröße, andere nach Grundstückbreite, einige rechnen zusätzlich, wie weit das Gebäude von der Straße entfernt liegt, andere mögen noch andere Berechnungsgrundlagen haben.
Wie schon mehrfach gesagt, kann Dir das nur Dein lokaler Anbieter sagen, auch wenn er nicht im Forum aktiv ist.
Ansonsten sage ich 3826,67 incl. MwSt.
Das nutzt Dir jetzt zwar nichts, aber Du hast eine Zahl.
Gandalf
incl. MWSt ?
Sind Leistungen (Gebühren) der Versorger nicht MWSt-frei?
vnA
Sind Leistungen (Gebühren) der Versorger nicht MWSt-frei?
Nein. Sie werden normal besteuert, nur die Trinkwasserleitung mit dfem reduzierten Satz von 7 %.