Erschließungskosten = Hausanschlusskosten?

Hallo Forum,

wir überlegen, von einem Bauträger eine Doppelhaushälfte inklusive Grundstück zu kaufen. Die DHH wird nach Auftragseingang gebaut.

Im Angebot des Bauträgers sind die Erschließungskosten wie folgt definiert:

„Erschließungskosten: Gas, Wasser, Abwasser bis Innenkante Gebäude: 5.000,- Euro“.

Für den Strom und Telekommunikationsanschluss sind wir dann noch zuständig. Der Bauträger schätzt diesen Anschluss durch das Versorgungsunternehmen mit ca. 2.500 Euro ein.

Jetzt meine Frage: ist danach noch mit irgendwelchen Hausanschlusskosten zu rechnen? Laut Bauträger nicht. Trotzdem will ich sicher gehen, zumal immer zwischen diesen beiden Begriffen getrennt wird.

Oder kann die Stadt noch auf uns zukommen und zusätzliche Erschließungskosten fordern?

Ich werde natürlich im Bauvertrag darauf bestehen, dass diese Begriffe „wasserdicht“ verwendet werden, möchte aber trotzdem mal eine Einschätzung von euch vorab haben.

Danke für die Hilfe.

Hallo

wir überlegen, von einem Bauträger eine Doppelhaushälfte
inklusive Grundstück zu kaufen. Die DHH wird nach
Auftragseingang gebaut.

Im Angebot des Bauträgers sind die Erschließungskosten wie
folgt definiert:

„Erschließungskosten: Gas, Wasser, Abwasser bis Innenkante
Gebäude: 5.000,- Euro“.

Das sind noch keine Hausanschlusskosten, da ist deine Skepsis berechtigt.

Für den Strom und Telekommunikationsanschluss sind wir dann
noch zuständig. Der Bauträger schätzt diesen Anschluss durch
das Versorgungsunternehmen mit ca. 2.500 Euro ein.

Das hört sich plausibel an für die Anschlusskosten.

Jetzt meine Frage: ist danach noch mit irgendwelchen
Hausanschlusskosten zu rechnen? Laut Bauträger nicht. Trotzdem
will ich sicher gehen, zumal immer zwischen diesen beiden
Begriffen getrennt wird.

Ja, Bauträger werfen gerne mal mit begrifflichen Nebelkerzen und eiern rum, um sich dann später rauszuwinden. Also: Natürlich bezeichnen die unterschiedlichen Begriffe unterschiedliche Sachverhalte. Interessant ist, ob mit dem Preis beide Kostenarten abgedeckt sind - und was für welche Medien.

Oder kann die Stadt noch auf uns zukommen und zusätzliche
Erschließungskosten fordern?

Allerdings kann (und wird) sie das, sofern euch das Grundstück dann bereits gehört und sofern bis dann noch nicht SÄMTLICHE Erschließungskosten (Leitungen und Kabel aller Medienträger, Straßen, Gehwege und Spielplatz oberflächenfertig anlegen, Umspannstation, Straßenbeleuchtung,…) auf die Grundbesitzer umgelegt und abgerechnet wurden. Am besten die Stadt oder den Erschließungsträger fragen, ob noch was im Busche ist!

Ich werde natürlich im Bauvertrag darauf bestehen, dass diese
Begriffe „wasserdicht“ verwendet werden, möchte aber trotzdem
mal eine Einschätzung von euch vorab haben.

Das ist überhaupt nicht dumm.

Danke für die Hilfe.

Bitte.

Gruß
smalbop