Hallo Forum,
wir überlegen, von einem Bauträger eine Doppelhaushälfte inklusive Grundstück zu kaufen. Die DHH wird nach Auftragseingang gebaut.
Im Angebot des Bauträgers sind die Erschließungskosten wie folgt definiert:
„Erschließungskosten: Gas, Wasser, Abwasser bis Innenkante Gebäude: 5.000,- Euro“.
Für den Strom und Telekommunikationsanschluss sind wir dann noch zuständig. Der Bauträger schätzt diesen Anschluss durch das Versorgungsunternehmen mit ca. 2.500 Euro ein.
Jetzt meine Frage: ist danach noch mit irgendwelchen Hausanschlusskosten zu rechnen? Laut Bauträger nicht. Trotzdem will ich sicher gehen, zumal immer zwischen diesen beiden Begriffen getrennt wird.
Oder kann die Stadt noch auf uns zukommen und zusätzliche Erschließungskosten fordern?
Ich werde natürlich im Bauvertrag darauf bestehen, dass diese Begriffe „wasserdicht“ verwendet werden, möchte aber trotzdem mal eine Einschätzung von euch vorab haben.
Danke für die Hilfe.