Hallo Blackbird,
im allgemeinen sind die Erschließungskosten im Bodenrichtwert enthalten, als da z. B. sind Straßen- und Gehwegausbau, Kanalanschlußschächte (in der Straße) und Wasser-, Strom- und Telefonanschluß bis ans Haus oder möglicherweise nur bis ans Grundstück. Heutigentags gehört wohl in den meisten Gemeinden auch der Gasanschluß dazu, obwohl mancher nach wie vor mit Öl oder Holz heizt.
Der Eigentümer trägt in der Regel den Kanalanschluß bis zum Schacht und die jeweiligen unmittelbaren Hausanschlüsse.
Bei den Erschließungskosten - oder besser wohl Anschlußkosten - von € 45.000, die Du getragen hast, frage ich mich, ob das Haus etwas abgelegen ist. Das würde aber nicht so ganz mit der Angabe „Reihenendhaus“ zusammenpassen.
Es sind also noch einige Fragen offen, wie z. B. ob es sich bei dem vorgenannten Betrag wirklich um übliche Erschließungskosten handelt oder um Kosten, die sich aus einer größeren Entfernung zu den öffentlichen Versorgungseinrichtungen ergeben, was wiederum bei dem recht kleinen Grundstück verwunderlich wäre.
Wie auch immer, meine Angaben sind völlig unverbindlich.
Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der betroffenen Gemeinde zu erkundigen; denn manche Dinge werden auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich behandelt.
Mit freundlichem Gruß,
H. Priebe