Erschließungskosten nachträglich

Hallo zusammen,

ich brauche dringend mal einen Rat zum Hauskauf.

Wir können relativ günstig eine Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1997 erwerben. Sie entspricht genau unseren Vorstellungen und muss auch, bis auf Streichen, nicht renoviert werden.

Jetzt haben wir aber beim Bauamt erfahren, dass irgendwann nochmal Erschließungskosten von 12EUR pro Grundstücksquadratmeter auf uns zukommen würden. Grundstück ist 212qm2 groß.

Jetzt meine Frage, kann das auch mehr werden? Wir haben jetzt ein bisschen Angst das aus den ca. 3000EUR auch locker 10000 oder mehr werden könnten.

Hätten die Erschließungskosten schon bezahlt sein müssen obwohl das Haus schon 10Jahre alt aber die Straße trotzdem noch nicht richtig gemacht ist?

VG

Silvie

Hallo Silvie,

vereinbart doch mit den Verkäufer, dass er für alle Kosten des Grundstückes bis zum Tag des Verkaufs aufkommt, auch wenn diese später anfallen.

Christian

Tja das will der gute Mann leider nicht und ich weiß nicht ob es das Haus wert wäre, das Risiko einzugehen.

Wir sind jetzt mit der Verhandlung bei 175000eur angelangt, aber wenn da theoretisch noch zig Tausend Euro Erschließungskosten drauf kommen und man weiß ja auch nicht wann die Stadt die Straße endlich mal fertig macht.

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Hallo

kann denn das Bauamt keinen „sicheren“ Betrag sagen?

Die Kosten können nicht bezahlt sein, weil die Arbeiten noch nicht gemacht sind, ganz einfach.

Würde deswegen den Preis entsprechend drücken.

Gruß

Die beim Bauamt haben gesagt geplant sind 10-12Eur pro Grundstücksquadratmeter, aber die Angaben kann er nicht verbindlich machen.

Dann ist es wahrscheinlich besser es zu lassen wenn der Kaufpreis sich nicht mehr drücken lässt, oder ist 175000eur für eine Doppelhaushälfte mit 112qm so günstig genug, dass man das in Kauf nehmen kann?

Also ich denke, dass die Kosten für die Baumaßnahme schon ziemlich realistisch abzuschätzen sind. „irgendwann“ ist ein Problem und ob dann noch die gleichen Umlegemaßstäbe gelten wie heute. Ich habe in Brandenburg ein Haus, bei dem auch nachträglich Erschließungskosten anfielen. In der Straße liegt auch ein Sportplatz (gemeindeeigen) mit einem dementsprechend riesigen Grundstück. Da hat die Gemeinde einen Umlagealgorithmus entwickelt und im Gemeinderat beschlossen, bei dem das ca 10.000qm große Grundstück mit 80 laufenden Straßenmeter nicht wesentlich mehr zu zahlen hatte, als eine 300 qm große, 10 Straßenmeter lange Doppelhaushälfte.

gruß n.

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Hallo

ob das günstig ist mag ich nicht zu beurteilen weil ich a) den Ort/Lage, b) Ausstattung des Hauses c) Zustand des Hauses nicht kenne.

Für hiesige Verhältnisse finde ich es nicht unbedingt preiswert.

Gruß

Hallo Silvie,

Erschließungskosten können grundsätzlich erst dann abgerechnet werden, wenn die Arbeiten bei der Stadt abgerechnet sind. Ist die Abrechnung erfolgt, bekommt der Eigentümer, der zum Zeitpunkt des Beitragsbescheids im Grundbuch eingetragen ist, den Beitragsbescheid. Es ist auch immer für die Zahlung dieser Erschließungsbeiträge verantwortlich. Es können jedoch auch Abschlagszahlungen vereinbart werden oder es kann per Vertrag die vorherige Ablösung nach Kostenschätzung geregelt werden.

Es kommt vor, dass Erschließungskosten nachträglich noch anfallen können auch wenn das Haus schon älter ist. Um es ganz auf den Punkt zu bringen können Erschließungskosten IMMER anfallen, wenn man ein Grundstück besitzt z.B. wenn die Straße irgendwann einmal erneuert werden muss können nochmals Erschließungskosten anfallen. Dieses Risiko hat jeder Grundstückseigentümer, damit muss man leben. Die Gemeinde/Stadt hat nun einmal die Hoheit über solche Aufgaben.

Die Kosten können derzeit auch nur ungefähr und nicht rechtsverbindlich mitgeteilt werden, da es darauf ankommt wie viel die Maßnahme tatsächlich kostet.

Ob der Preis für das Haus angemessen ist, läßt sich anhand deiner Angaben überhaupt nicht abschätzen. Das könnte Dir jedoch ein seriöses Gutachten beantworten, das ist allerdings auch nicht billig.

Deine Entscheidung kann Dir leider niemand abnehmen…
Viele Grüße von der Immotante