Erschließungskosten vorfinanzieren

Hallo!

Eine Familie würde gern ein Rohbau kaufen, welches ein Teil eines Baufeldes mit 3 weiteren Grundstücken ist. Der Kaufpreis ist günstig. Das Grundstück befindet sich in der zweiten Reihe. Der Hacken an der Geschichte ist, dass der jetzige Eigentümer in damaligen Kaufvertrag vereinbart hat, für die drei Nachbargrundstücke Abwasser mitzuziehen, mit einer Abzweigung auf die Nachbargrundstücke je 3 Meter.

Diese Klause würde ja auf den Neueigentümer beim Erwerb übergehen. Der jetzige Eigentümer sieht das Ganze locker und argumentiert, die Kosten für Erschließung fallen so oder so an. Man bekommt diese sogar anteilig zurück, wenn die Nachbargrundstücke verkauft werden.

Die Familie ist verunsichert. Sie muss ja die Erschließung vorfinanzieren. Was ist wenn die Nachbargrundstücke überhaupt nicht mehr verkauft werden? Oder der Eigentümer des Baufeldes Konkurs geht und es findet eine Zwangsversteigung statt… Wie könnte man in so eine Situation sich absichern? Sollte man vielleicht von dem Rohbau Abstand nehmen?

Über Ihre Ratschläge würde ich mich freuen. Vielen lieben Dank.

Doppelposting => Allgemeine Rechtsfragen
FAQ:1784

Moin,
reden wir von 3 Abzweigen im Wert von jeweils 4,95€?
Oder ist da etwa auch noch eine Rohrverlängerung von jeweils 1 m mit dabei?

vnA

Hallo,
wie können Erschliessungskosten entstehen, wenn da schon ein Rohbau steht? Normalerweise fängt man doch mit der Erschliessung an.
Und wenn der Vorbesitzer es für die Nachbargrundstücke nicht gemacht hat, dann würde ich da schon mal genau nachfragen.
Ein 2. Punkt ist das mit der 2. Reihe. Heisst das, dein Grundstück liegt nicht an der Strasse? Dann Vorsicht! Das würde heissen ihr bräuchtet für den Zugang, aber auch für sämtliche Leitungen ein „Wegerecht“ von euren Nachbarn, die es noch nicht einmal gibt.

Hört sich alles ein bischen dubios an (muss es aber nicht sein). Besser vorher konkret rechtlich beraten lassen. Kann später viel Geld und Ärger sparen.

Gruss ich

Vielen Dank für so eine schelle Reaktion. Ich bitte mich um Entschuldigung für Doppelposting!!! Ich wusste nicht wohin mit meiner Frage.

Grundstücke sind schon geteilt und Wegerecht ist ja auch vorhanden (Grundbuchgesichert).
Im Notarvertrag steht, dass Käufer die Kosten für Errichtung eines gemeinsamen Anschlusses an Abwasser für alle Trennstücke trägt. Den zukünftigen Erwerbern sind diese Kosten von je 1/4 aufzuerlegen. Mehr steht nicht drin.