Person A hat 1997 ein Baugrundstück gekauft, was bis auf 6m am Ende
des Grundstücks auch erschlossen war.
Im Jahr 1998 hat Person A dann die Baugenehmigung von der Gemeinde
erhalten, und auf dem Baugrundstück gebaut.
Das Grundstück ist groß genug, um noch 2 weiter Gebäude darauf zu bauen und an den vorhandenen Kanal anzuschließen.
Das Grundstück ist aber für diesen Zweck noch nicht vermessen.
Baugenehmigung würde aber von der Gemeinde jederzeit erteilt.
In den nächsten Jahren besteht allerdingst kein Interesse an einem weiteren Bauvorhaben.
Die Gemeinde möchte jetzt aus den angrenzenden Grundstücken ein
Neubaugebiet erschließen.
Und verlangt jetzt von Person A Erschließungskosten für die noch
unbebaute Fläche.
Müßte Person A eigentlich nür für die letzten 6 m Erschließungskosten
bezahlen?
(Die Gemeinde braucht Person A nicht um ein Neubaugebiet zu erschließen, und Person A braucht die Gemeinde nicht, um ein weiters
Haus auf dem Grundstück zu bauen.)
Hallo,
Das Grundstück ist groß genug, um noch 2 weiter Gebäude darauf
zu bauen und an den vorhandenen Kanal anzuschließen.
Geht es vorab nur um die Erschliessung mit den Medien ( Ver- und Entsorgungmedien), oder auch die Anbindung an den öffentlichen Strassenraum,etc.?
Das Grundstück ist aber für diesen Zweck noch nicht vermessen.
Auf die Vermessung kommt es vorerst nicht an, ob Du nun 1000m² erschlossen hast oder 3 x 333,3m² ist für die Erschließung erstmal unrelevant. Erst wenn es unverhältnismäßig groß ist, wird die Grundstücksgröße und der Verteilungsschlüssel richtig interessant. Es gab schon Landwirte, die Flächen verkaufen mussten, um den Anschluss an die Kanalisation zu bezahlen.
Baugenehmigung würde aber von der Gemeinde jederzeit erteilt.
In den nächsten Jahren besteht allerdingst kein Interesse an
einem weiteren Bauvorhaben.
Hier bitte schriftlich, mündlich wird zugesagt, anschl. schriftlich abgesagt. Schon alles mal dagewesen.
Die Gemeinde möchte jetzt aus den angrenzenden Grundstücken
ein
Neubaugebiet erschließen.
Und verlangt jetzt von Person A Erschließungskosten für die
noch
unbebaute Fläche.
Müßte Person A eigentlich nür für die letzten 6 m
Erschließungskosten
bezahlen?
Hier kommt es wieder auf die Art der Erschließung und auch die Lage der Grundstücke an. Bsp. Alle 3 Grundstücke liegen hintereinander und nur das erste hat dann Anschluss an den öffentlichen Strassenraum, dann ist dass was anderes, als wenn alle drei Anschluss an die Strasse haben (liegen nebeneinander), oder heute hat nur das erste Anschluss, nach Verlängerung der Strasse zum geplanten Neubaugebiet aber dann alle Drei, u.s.w.
(Die Gemeinde braucht Person A nicht um ein Neubaugebiet zu
erschließen, und Person A braucht die Gemeinde nicht, um ein
weiters
Haus auf dem Grundstück zu bauen.)
Person A braucht die Gemeinde schon ein wenig, diese müsste evtl. einer Hinterbebauung oder einem Antragspflichtigen Bauvorhaben zustimmen. Wer dem Bürgermeister mal gegen das Bein getreten hat, der weiss, das es immer Gründe gibt, etwas nicht zu genehmigen.
Im Gesamten kommt es auch darauf an, was der Rat der Gemeinde, anschl. Flächennutzungs- und B-Plan, im Einzelnen beschlossen hat. Hier auf jeden Fall einsehen bei der Gemeinde. Hoffe die Antworten helfen erstmal weiter, wir konnten hier nur Annahmen treffen.
MfG
Bernd
Hallo Bernd
Die 3 Grundstücke liegen hintereinander, in Verlängerung der Straße.
Die Straße endet auf 8 bis 10 m im 2 Grundstück.
Ich habe aber das gesamte Grundstück als Bauland gekauft, und bin ja
bereit Anliegerkosten zu zahlen.
Ich bin nur nicht bereit die Erschließungskosten zu zahlen,da ich ja in den vorhandenen Kanal anschließen kann.
Ich bezahle ja auch für das komplette Grundstück die
Grundsteuer B.
Die anderen Grundstücke muß die Gemeinde erst aufkaufen,vermessen und erschließen, diese Grundstücke werden dadurch ja aufgewertet, mein Grundstück ist es ja schon.
Wenn die Gemeinde kein Neubaugebiet in Verlängerung der Straße erschließen würde, ich aber auf das 2 Grundstück bauen würde, müßte ich ja auch keine Erschließungskosten bezahlen.
Das ist ja das Ärgerliche.
MfG
Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
ohne genauere Angaben oder Pläne ist es wirklich schwer, hier eine Auskunft geben zu können, alle Fälle sind eben „einzigartig“. Ansonsten bräuchten wir die Berufssparte Sachverständige ja auch nicht.
Die 3 Grundstücke liegen hintereinander, in Verlängerung der
Straße.
Die Straße endet auf 8 bis 10 m im 2 Grundstück.Ich habe aber das gesamte Grundstück als Bauland gekauft, und
bin ja
bereit Anliegerkosten zu zahlen.
Ich bin nur nicht bereit die Erschließungskosten zu zahlen,da
ich ja in den vorhandenen Kanal anschließen kann.
Unabhängig davon, wenn sich auf Grund eines Beschlusses etwas neues ergibt, ändern sich auch die Basisdaten.
Ich bezahle ja auch für das komplette Grundstück die
Grundsteuer B.
Diese bezahlst Du mit einem Stichtag X. Ändert sich etwas, z.B. der Hebesatz Deiner Gemeinde, so zahlst auch Du mehr. In Deinem Fall eben der Ausbau von Strasse, Medienanschlüsse, Beleuchtung, etc.
Die anderen Grundstücke muß die Gemeinde erst
aufkaufen,vermessen und erschließen, diese Grundstücke werden
dadurch ja aufgewertet, mein Grundstück ist es ja schon.
Wenn die Gemeinde kein Neubaugebiet in Verlängerung der Straße
erschließen würde, ich aber auf das 2 Grundstück bauen würde,
müßte ich ja auch keine Erschließungskosten bezahlen.
Das ist ja das Ärgerliche.
Gesetzt den Fall, Dein Grundstück würde durch das Neubaugebiet um das Doppelte/Dreifache/…/Zweihundertundzweiundundzwanzigfache an Wert gewinnen, würdest Du Dich hier beschweren?
Und genau DAS ist das Einzigartige an Immobilien. Und genau DAS ist es was mir an meinem Beruf Spass macht. Es gibt NICHT`S vergleichbares und wir fangen bei jedem Fall bei Null an.
MfG
Bernd