Erschließungskosten?

Hallo,

zu unserem Grundstück wurde eine ca. 40 Meter lange Stichstraße erstellt.
Diese Stichstraße kann von einem weiteren Nachbarn genutzt werden, der unmittelbar an diese Straße grenzt. Auf der anderen Seite ist ebenfalls ein Haus erstellt worden. Diese Straße grenzt ebenfalls unmittelbar an und Parkplätze dieses Hauses werden über diese Straße erreicht.

Die Erschließungskosten wurden noch nicht benannt.

Diese Stichstraße sollte ursprünglich im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße integriert und abgerechnet werden.
Die letzte Aussage der Stadt war, es kann sein, dass man die Umlegung der Kosten der Stichstraße nur auf die Anlieger der Stichstraße umgelegt wird.

Das wäre jetzt schon die dritte Variante der Umlegung.
Mittlerweile habe ich Angst, dass ich die Stichstraße allein zahlen muss, da die anderen sich da rauswinden…

Danke für Rat!!!

Nun dann zahl sie doch alleine, dann ersparst du deinen Nachbarn viel Ärger.

Nun die Umlegung von Erschießungskosten ist in einen engenen gesetzlichen Korsett. In diesen kann die Komune Eigene Verordnungen erstellen. Grundsätzlich bit es folgende Aufteilungen der Kosten, bzw einen Mix daraus. (§131 BauGB)

die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung,
Grundstücksfläche (m²)
oder Grundstücksbreite (m) an der Erschießungsanlage

auf mindestens 10 % bleibt die Komune Sitzen. §129 BauGB

Danke für die Rückmeldung!

Allein bezahlen, sehr gute Idee…
10% zahlt die Gemeinde.

Alles andere kann ich leider nicht verstehen…

Viele Grüße