Hallo,
zu unserem Grundstück wurde eine ca. 40 Meter lange Stichstraße erstellt.
Diese Stichstraße kann von einem weiteren Nachbarn genutzt werden, der unmittelbar an diese Straße grenzt. Auf der anderen Seite ist ebenfalls ein Haus erstellt worden. Diese Straße grenzt ebenfalls unmittelbar an und Parkplätze dieses Hauses werden über diese Straße erreicht.
Die Erschließungskosten wurden noch nicht benannt.
Diese Stichstraße sollte ursprünglich im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße integriert und abgerechnet werden.
Die letzte Aussage der Stadt war, es kann sein, dass man die Umlegung der Kosten der Stichstraße nur auf die Anlieger der Stichstraße umgelegt wird.
Das wäre jetzt schon die dritte Variante der Umlegung.
Mittlerweile habe ich Angst, dass ich die Stichstraße allein zahlen muss, da die anderen sich da rauswinden…
Danke für Rat!!!