Hallo,
bei der Erschließung von Grundstücken, ist es da üblich und zulässig, dass seitens der Gemeinde
a. keine Beleuchtung geplant und angebracht wird
b. eine schmale Straße mit 3,50 Metern keine Wendemöglichkeit entsteht (vorwärts rein und rückwärts rau)
Es handelt sich um eine kleine Stichstraße zu 2 Grundstücken -ca. 50 Meter lang und 3,50 Meter breit-, die noch leicht abgewinkelt ist. Die Grundstücke sind vom Niveau her ca. 1 Meter tiefer als die Straße. Somit besteht auf der einen Seite die Gefahr, dass das Auto die Böschung runter fährt und auf der anderen Seite wird die Straßenbreite durch parkende Autos noch zusätzlich beengt.
Eine Bebauung steht momentan nicht an, aber eine Nutzung des Grundstücks.
Das ganze ohne Licht und rückwärts.
Laut Gemeinde alles perfekt!