Erschlossenes ackergrundstück

meine mutter hat eine stillgelegte gärtnerei nicht baureif aber erschlossen, ortsschild nach dem grundstück. wir bekommen das grundstück nicht baureif was können wir tun?

uns wurde gesagt die bebauung des ortes ist nur in die anderer richtung beplant,aber auf dem grundstück neben uns steht schon ein älteres haus.

Reichen sei einen genehmigungsfähigen Bauantrag über einen Architekten ein und beschreiten Sie den Klageweg falls der Antrag abgelehnt wird. Ein fähiger Fachanwalt für Baurecht/Verwaltungsrecht sollte Sie dabei allerdings begleiten!

Hallo, leider kann ich Ihnen nicht bei diesem Problem helfen.
Wenn der Bebaungsplan nicht für Ihr gebiet ausgeschrieben ist, können sie das Grundstück nicht als Bauland verkaufen. Tip, sie dürfen es bebauen und dann weiter verkaufen.
Mehr kann ich dazu nichts sagen.
MfG

Ihre Gemeinde kann in ihren Bebauungsplänen (Flächennutzungsplänen) die Bebauung und Nutzung regeln. Was zuwider läuft kann sie verbieten. In den Gebieten der Gemeindefläche, wo kein Bebauungsplan besteht, kann der Bürger/Eigentümer/Bauwillige die Erstellung eines Bebauungsplanes anregen, am besten über einen Architekten oder einem Planungsbüro nach Kontakt mit einer der Parteien (Fraktion) oder dem Bürgermeister. Das Planungsbüro, welches öfter für die Gemeinde tätig ist, sollte man auf jeden Fall ansprechen. Eines der Ratsmitglieder wird es kennen.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Moin, moin…
da die Gemeinde das alleinige Planungsrecht hat, hilft nur über Stadtrat/Gemeinderat Antrag auf Änderung z.B. des Bebauungsplanes, so vorhanden, zu beantragen.Wenn kein B-plan vorhanden, mal den Flächennutzungsplan anschauen oder Bebauung nach §35 BauGB erkunden (beim Bauordnungsamt).
Gruß
Willy13001

Hallo,
das kann ich Ihnen nicht beantworten.
Sie müssten sich wohl mit einigen Ämtern rumstreiten und wenn nicht anders eine übergeodnete Behördebelästigen.
Nicht zu schnell aufgeben!
MfG

Hallo Eva,

wenn neben dem Grundstück schon ein älteres Haus steht und es sich somit um eine Baulücke handelt, dann stehen die Chancen für die Bebauung gut. Das bedeutet, erst kommt euer Haus, dann das Grundstück der Gärtnerei und dann das alte Haus. Ist das so richtig?

Wenn dem so ist, dann würde ich über einen Architekten eine schriftliche Bauvoranfrage an die Gemeinde richten.

Die Gemeinde fasst dann einen Beschluss, egal ob der positiv oder negativ ausgeht. Diese Bauvoranfrage wird dann mit dem Beschluss der Gemeinde an das zuständige Kreisbauamt weitergeleitet.

Das Bauamt hat den Beschluss der Gemeinde zu prüfen, wenn der Beschluss gegen geltende Rechtsprechung verstößt, dann hat das Bauamt die Gemeine darauf hinzuweisen und es muss ein neuer Beschluss gefasst werden.

Wenn das Bauamt aber auch negativ entscheidet, dann würde ich dem Bescheid widersprechen. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, dann würde ich gegen das Bauamt klagen.

Es muss sich aber wirklich um eine Baulücke handeln!

Ich hatte den gleichen Fall mit einer Baumschule im Kreis Pinneberg, den ich zu Gunsten meiner Kunden gewonnen habe, obwohl auch hier die Gemeinde sich erst dagegen ausgesprochen hatte, musste Sie anschließend einen positiven Beschluss fassen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

hallo, danke für die antworten.
unser grundstück, mit gärtnerei seht am ende des ortes.
vorher ist das ältere haus und nach uns kommt das ortsschild.

wir haben das problem, dass meine mutter verschuldet ist und uns schon gesagt wurde ( nicht öffentlich),dass darauf gewartet wir dass wir das grundstück nicht mehr zahlen können.

Hallo Eva,

dann ist es keine Baulücke, sondern ein privilegiertes Grundstück zum Betreiben einer Gärtnerei. Ein Rechtsanspruch auf Umwandlung zu Bauland besteht nicht.

Wenn dort wieder eine Gärtnerei als Vollerwerbsbetrieb entsteht, so kann der Betreiber der Gärtnerei, als Privilegierter sein Haus auf dem Grundstück errichten.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

hallo, danke für die antworten.
unser grundstück, mit gärtnerei seht am ende des ortes.
vorher ist das ältere haus und nach uns kommt das ortsschild.

Hallo Eva,

um wie viele Baugrundstücke handelt es sich? Besteht im Ort Nachfrage nach Bauland?

Eventuell macht es Sinn, wenn die Fläche groß genug ist und sich das ganze finanziell lohnt, sich einen gewerbsmäßigen Grundstückserschliesser zu suchen, der sich um die Umwittmung des Grundstücks zu Bauland und um den Verkauf der Teilgrundstücke kümmert.

Ihr bekommt dann den Preis für Ackerland und der Mehrwert von Ackerland zu Bauland wird nach Abzug der Kosten aufgeteilt. Die Aufteilung des Gewinns ist dann Verhandlungssache und kann aber schon im Kaufvertrag geregelt werden.

Wenn der Ort und das Grundstück groß genug sind und es sich auch noch um eine Durchgangsstraße handelt, so kann die Fläche auch für ein Gartencenter interessant sein.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

wir haben das problem, dass meine mutter verschuldet ist und
uns schon gesagt wurde ( nicht öffentlich),dass darauf
gewartet wir dass wir das grundstück nicht mehr zahlen können.

danke für die antworten.
es ist schon ein sehr großes Grundstück ca 1ha ,werde meine mutter
überzeugen nicht den kopf in den sand zu stecken,was sie leider macht, und wieder zu kämpfen

vielen dank

Hallo Eva,

wer nicht kämpft hat schon verloren. Wenn ich noch weiterhelfen kann, dann darfst du mich gerne auch direkt kontaktieren. Meine Daten sind über Google zu finden.

Herzliche Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten