Erschlossenes Baugrundstück nicht voll erschlossen

Hi,

mal angenommen ihr kauft euch ein Grundstück und Euch wird dabei mitgeteilt, dass das Grundstück voll erschlossen ist, also mit Schmutz- und Regenwasseranschluss am Grundstücksrand.
Alle anderen Grundstücke in diesem Neubaugebiet wären auch erschlossen.

Nun hättet Ihr Eure Notarverträge unterschrieben in denen folgendes stehen könnte:

„Der Verkäufer versichert, dass er für den Vertragsgrundbesitz die Kanalanschlussbeiträge und Erschliessungskostenvorauszahlungen sowie anteilig für Grundstücksanschlüsse an Ragen- und Schmutzwasserkanäle 16€/qm bezahlt hat. Alle weiteren noch anfallenden Erschliessungkosten trägt der Käufer.“

Nun würden die Anschlüsse des Hauses an die Stutzen am Grundstück gelegt werden, dabei würde sich herausstellen, dass sie nicht vorhanden sind. Dies würde zusätzlich Kosten in Höhe von 4-5 T€ verursachen. Der Käufer wäre echt verzweifelt…

von 4-5 T€ verursachen. Der Käufer wäre echt verzweifelt…

Warum ? Im Vertrag stand doch eindeutig drin, dass der Verkäufer nur Vorauszahlungen geleistet hat und noch Kosten anfallen können.

Hallo,

was sind die Stutzen am Grundstück?

Erschlossen heisst, daß die Anschlüsse in der Strasse liegen bis zur Gründstücksgrenze. Weiter nicht.

Zwischen Haus und Grundstücksgrenze ist das Sache des Häuslebauers.

Wenn ein Neubau bei 4-5T€ scheitert, dann ist die Finanzierung falsch.
Es werden sicherlich weitere Extrakosten kommen je weiter der Bau voranschreitet, ich kenne niemanden, der wirklich mit dem Kostenvoranschlag des Bauunternehmers ausgekommen ist.

Grüße
miamei

Danke für die Antworten,

der Käufer wäre davon ausgegangen, dass die Anschlüsse ( Stutzen ) an der Grundstücksgrenze liegen würden.
Es würde sich der Käufer halt die Frage stellen, wofür wären die Vorauszahlungen getätigt worden.

Der Hausbau könnte ja schon so weit fortgeschritten sein, dass der Käufer nächste Woche eineziehen wollte.

Und nein, es würde nicht an den 4-5 TE scheitern.
Es könnten ja letzte Woche schon zusätzliche Kosten
in Höhe von 5000T€ und diese Woche 17T€ an zusätzliche Kosten angefallen sein.
Und irgendwann wäre bei jedem das Ende der Fahnenstange erreicht! Die meisten zusätzlichen Kosten könnten an der schlechten Beratung gelegen haben.
Das Einzige wo vielleicht noch was zu drehen gewesen wäre ist der Notarvertrag!

Hallo,

da sollte man doch erst einmal klären, was mit der geleisteten Vorauszahlung des Verkäufers passiert ist. Ist die da schon abgezogen, dann ist es eben so, wie in der anderen Antwort schon geschrieben: Es steht im Vertrag nicht mehr drin, als dass eben pauschale Vorauszahlungen geleistet wurden, die ggf. nicht ausreichend sein müssen, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

Es könnte aber auch sein, dass die tatsächlichen Kosten sich durchaus in der genannten Höhe bewegen, aber noch niemand sich die Mühe gemacht hat, diesen Kosten die schon geleistete Vorauszahlung gegenüber zu stellen. Z.B. der Handwerker, der gefragt wird, „was der Spaß kostet“, weiß ja gar nichts davon, was ggf. schon gegenüber einer Komune bezahlt wurde, und ggf. hierauf zu verrechnen ist.

Und ansonsten kann ich mich nur der anderen Antwort anschließen: Wenn wegen einer solch geringen Summe bereits „Verzweiflung“ eintritt, dann kann die Finanzierung eigentlich nicht ansatzweise seriös sein, und ist in lebensgefährlicher Art und Weise auf Kante genäht. Da sollte der Häuslebauer dringend in sich gehen, und das ganze Projekt noch mal sehr gut überdenken.

Gruß vom Wiz, der nicht umsonst hier immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, dass ein Hauseigentümer/Bauherr, der nicht in der Lage ist - notfalls auch wiederholt in relativ engen Zeiträumen - € 10.000,-- locker zu machen, ohne dadurch gleich schlaflose Nächte zu bekommen, besser auf die eigene Immobilie verzichten sollte

vorher mal googlen
http://de.wikipedia.org/wiki/Erschlie%C3%9Fungsbeitrag
hätte schon geholfen.
Auch ich schließe mich den Posts meiner Vorposter bezüglich der erforderlichen Rüclagenerfordernisse vollinhaltlich an.

vnA

es ist wahrscheinlich nicht so leicht zu begreifen, was ich in meinem post schildern will…

Mal angenommen es wurde dem Käufer zugesagt, dass an dem Grundstück Schmutz- und Regenwasseranschlüsse" liegen
und er meint nicht den Kanal in der Mitte der Strasse,
, diese aber nicht vorhanden sind. Nun würde sich dem Käufer die Frage stellen, was der Notarvertrag aussagt!

und ich freue mich für andere, die bei zusätzlich Kosten i.H. von 17T€
einfach darüber hinwegsehen können. Ich kann es nicht, was aber definitiv nicht aussagt, dass meine Finanzierung, mal angenommen es wäre überhaupt eine nötig, auf wackeligen Beinen steht.

Hallo,

niemand hat soviel Geld zu verschenken, egal, wie eng gestrickt die Finanzierung ist. Deshalb würde ich dem Bauherrn raten, sich mit dem Abwasserbeseitigungspflichtigen in diesem Fall (Stadt, Stadtwerke o.ä.) in Verbindung zu setzen.
Sind die Hausanschlüsse an der Grundstücksgrenze nicht da oder nur nicht gefunden worden? Bestandszeichnungen sollen auch schon mal ungenau sein.

Wenn wirklich nicht da, müssen Sie hergestellt werden. In unserer Stadt z.B. würden die fehlenden Leitungen vom Hauptkanal bis zur GS-Grenze durch die Stadtwerke hergestellt werden, für den Bauherrn kostenfrei. Weil ja Beiträge etc. bezahlt wurden.

Du schreibst von Neubaugebiet: Hier hat der Erschließungsunternehmer möglicherweise auch die Hausanschlüsse bezahlt bekommen, aber nicht gebaut. Soll auch vorkommen. In dem Fall würden wir ihn auffordern, nachzubessern. In dem Fall für Stadt und Bauherrn kostenfrei.

Also, nicht gleich verzweifeln, erstmal die Fachleute vor Ort ansprechen.

Gruß

Guten Tag, das ist mal eine sinnvoll und fundierte Antwort. dafür vielen Dank.

Es könnte sich nun herausgestellen, dass der ehemalige Besitzer dieses Grundstücks zwei weitere angrenzende Grünstücke besitzt, die über einen an das besagte Grundstück angrendenden Privatweg zu erreichen wären. Auf diesem Privatweg könnten auch Anschlussstutzen liegen, die für alle drei Grundstücke vorgesehen sein könnten. Nun müsste man natürlcih die anderen Besitzer fragen, ob man dort auch den eigenen Anschluss anbringen könnte.
Da der Käufer zusätzlich zu seinen eigenen Revisionsschächten deren mitbenutzen würde, müsste er sich auch an deren Schächten mit anteilig ca. 2000€ beteiligen.

Doof aber besser als anders…

Hallo,
wenn da genau das so wörtlich steht, ist es m.E. auslegungsbedürftig. Das ab dem „also“ hinter dem ersten Satz sollte schon mal besser genau so im Kaufvertrag stehen, andernfalls würde ein Richter nachsehen, was ortsüblich ist. Insbesondere weil in deinem anderen Post von einer Teilung berichtet wurde, kann es da sehr darauf ankommen, ob die Teilung zum Zeitpunkt des Baus und der Planung des Kanals schon bekannt und genehmigt war. Es ist zwar dann so, dass der Grundstücksverkäufer haftet, aber im Zweifel kommt es dann sehr auf die folgenden Teile an. Insbesonder die Bezeichnung „Vertragsgrundbesitz“ kann hier etwas völlig anderes bedeuten als „Kaufgrundstück“!

Der Begriff „Erschliessungskostenvorauszahlung“ ist in diesem Zusammenhang ebenfalls auslegungsbedürftig. Üblich für öffentliche Kanäle wäre in diesem Zusammenhang der Begriff „Erschliessungsbeitragsvorausleistung“. Das ist leider etwas völlig anderes.

Ohne genaue Aufklärung des Sachverhalts und Kenntnis des Wortlauts des kompletten Kaufvertrags und ggf. der Baubeschreibung des Hauses kann dazu niemand eine vernünftige Antwort geben. Man sollte dise Unterlagen einem Anwalt oder dem Notar zeigen.

Gruß vom
Schnabel

Danke, hätte nun erstmal etwas anderes um die Ohren, wenn nächste Woche Einzugstermin wäre. Wäre auch dem Verband privater Bauherren beigetreten und die sollen mal schauen.

Danke