in den Nachrichten hörte ich heute die Berichte über das Schicksal des Braunbären in Bayern. Dabei stieß es mir merkwürdig auf, wenn berichtet wurde, der Bär sei „erschossen“ worden. Ich kannte in Bezug auf Tiere und Jagt nur die Ausdrucksweise „einen Hirsch geschossen“ oder „ein Tier erlegt“ (von dem Begriff „Keulen“ mal abgesehen).
Ich empfinde die Wortwahl der Berichterstattung als eine sehr subtile Form der tendenziösen Sprache, weil damit der Bär vermenschlicht wird und die Tat eine größere moralische Relevanz bekommt.
Ist das nur eine Wahrnehmung von mir oder ist es in unserem Sprachgebrauch wirklich klar getrennt, dass Tiere „geschossen“ werden, Menschen aber „erschossen“?
Ist das nur eine Wahrnehmung von mir oder ist es in unserem
Sprachgebrauch wirklich klar getrennt, dass Tiere „geschossen“
werden, Menschen aber „erschossen“?
Hallo,
auch ich bin der Ansicht, das begrifflich zwischen der Tötung eines Menschen und eines Tieres zu unterscheiden ist und nur Menschen erschossen werden können. Oft werden aber die „menschlichen“ Ausdrücke bewusst verwendet, um die Aussage zu bewerten. Hier ein ähnliches Beispiel, wonach der Bär „ermordet“ (und „erschossen“) wurde: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… Ein Mord kann per definitionem nur an einem Menschen begangen werden (so auch § 211 II StGB; abgesehen davon ist in Deutschland Voraussetzung für einen Mord, dass niedrige Beweggründe, Grausamkeit o.ä. vorliegen), die Verwendung dieses Begriffes beim Tier dient wohl - ebenso wie der Begriff „erschossen“ - dazu, einen besonderen Vorwurf zum Ausdruck zu bringen. Trotzdem sind diese Formulierungen meines Erachtens vom Begrifflichen her einfach nur falsch (und oft auch ärgerlich).
Grüße, Peter
Trotzdem sind diese Formulierungen meines Erachtens
vom Begrifflichen her einfach nur falsch (und oft auch
ärgerlich).
Hmm… die Akzeptabilität von Ausdrücken wird ja durch die Meinung der Sprecher bzw. Hörer gegeben. Ich sehe auch ein, dass zu Tieren eher „geschossen“ passt, in meinem persönlichen Sprachgefühl hätte ich es aber nicht als falsch empfunden. Ich glaube, ich hätte „erschossen“ auch selbst benutzt und die etwas unglückliche (oder so gewollte) Bezeichnung gar nicht bemerkt…
Ich glaube, ich sehe „erschießen“ eher als Überbegriff, also Hyperonym, zu „geschossen“ an. Oder als akzeptables Synonym.
in den Nachrichten hörte ich heute die Berichte über das
Schicksal des Braunbären in Bayern. Dabei stieß es mir
merkwürdig auf, wenn berichtet wurde, der Bär sei „erschossen“
worden. Ich kannte in Bezug auf Tiere und Jagt nur die
Ausdrucksweise „einen Hirsch geschossen“ oder „ein Tier
erlegt“ (von dem Begriff „Keulen“ mal abgesehen).
Das kommt drauf an, ob der Bär gejagt worden war, es also eine Jagdsituation war, oder ob der Bär aus Bosheit, oder einfach totgeschossen worden ist, weil er eine Bedrohung war (was am naheliegendsten wäre). Ich kenne die Geschichte nicht.
Wenn jemand beispielsweise aus Bosheit den Nachbarshund abknallt, wird man kaum von „erlegt“ sprechen sondern ebenso wie bei einem Menschen von „erschossen“. „Ermordet“ wird ein Hund oder Bär natürlich nicht - das ist tendenziös, unseriös und nicht zuletzt menschenverachtend, da ein Tier einem Menschen gleichgestellt wird. Was natürlich nicht heißt, daß man nicht auch ein Tier unrechtmäßig töten kann, oder unmoralisch dabei handeln kann.
darf ich kurz anmerken, dass Du Dir selbst widersprichst:
Oft werden aber die
„menschlichen“ Ausdrücke bewusst verwendet, um die Aussage zu
bewerten.
[…]
Trotzdem sind diese Formulierungen meines Erachtens
vom Begrifflichen her einfach nur falsch (und oft auch
ärgerlich).
Du unterstellst (wohl zu Recht) die bewusste Verwendung dieses Begriffes außerhalb seines normalen Kontextes, da der Autor den Bär ja absichtlich auf die menschliche Ebene heben will. Dann kann man aber nicht mehr von einer falschen Begrifflichkeit sprechen. Was Du viel eher aussagen wolltest: Du stimmst dem Autor nicht zu, dass der Bär dorthin gehoben werden soll.
Ein Mord kann per definitionem nur an einem Menschen begangen
werden
Juristische Definitionen (Fachdefinitionen allgemein) gelten nur im juristischen Rahmen, das sollte Dir als sprachliche interessierter eigentlich bekannt sein.
Dabei stieß es mir
merkwürdig auf, wenn berichtet wurde, der Bär sei „erschossen“
worden. Ich kannte in Bezug auf Tiere und Jagd nur die
Ausdrucksweise …„ein Tier
erlegt“
Vielleicht ist es ja auch umgekehrt, und „erlegen“ ist ein Euphemismus, wie ein Soldat, der „fällt“.
in den Nachrichten hörte ich heute die Berichte über das
Schicksal des Braunbären in Bayern. Dabei stieß es mir
merkwürdig auf, wenn berichtet wurde, der Bär sei „erschossen“
worden. Ich kannte in Bezug auf Tiere und Jagt nur die
Ausdrucksweise „einen Hirsch geschossen“ oder „ein Tier
erlegt“ (von dem Begriff „Keulen“ mal abgesehen).
Das Verb „schiessen“ kommt in dieser Bedeutung aus der Jaegersprache. Wenn ein Jaeger den Baeren gejagt hat, dann wurde das Tier geschossen. Hat aber zB ein Soldat oder Polizist geschossen, dann passt mE „erschossen“ besser. Man sagt ja auch, dass der Cowboy sein verletztes Pferd „erschiesse“.
darf ich kurz anmerken, dass Du Dir selbst widersprichst:
Ich habe auszudrücken versucht, dass ich die „vermenschlichte“ und „wertende“ Verwendung dieser Termini als begrifflich falsch erachte. Einen Widerspruch sehe ich hier ehrlich gesagt nicht.
Juristische Definitionen (Fachdefinitionen allgemein) gelten
nur im juristischen Rahmen, das sollte Dir als sprachliche
interessierter eigentlich bekannt sein.
Selbstverständlich ist mir das bekannt. Dir als ebenfalls sprachlich Interessiertem sollte bekannt sein, dass sich die Begriffe zumindest teilweise decken können. Ich habe nicht – so verstehe ich Deine Aussage - die juristische Definition verallgemeinert; vielmehr habe ich zuerst OHNE Bezug auf JURISTISCHE Definitionen festgestellt:
„Ein Mord kann per definitionem nur an einem Menschen begangen werden“
und erst in der Folge durch die Formulierung
„so auch § 211 II StGB“
zum Ausdruck gebracht, dass im Umfang des hier maßgeblichen Geltungsbereichs (ausschließlich Menschen) die allgemein übliche Definition der deutschen juristischen Definition entspricht (zumal ich ausdrücklich auf den DEUTSCHEN § 211 II StGB verwiesen habe; die juristischen Definitionen für Mord weichen in Art. 112 des schweizerischen StGB ziemlich stark und in § 75 des österreichischen StGB sehr stark von der deutschen Definition ab, wenngleich es überall nur um Menschen als Opfer gehen kann).
Grüße, Peter