Hallo. Ich habe eine Frage.
Familie A bekommt eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarf zum 31.10.2007. Die Familie findet vorher schon eine Wohnung, die monatlich 190 Euro teurer ist und zieht am 14.09.07 aus. Familie A muss sich Geld leihen für die Kaution und den Umzug und zahlt nun in monatlichen Raten diese Schulden ab.
Familie A stellt nun fest, dass die Wohnung immer noch leer steht.
Wie kann sich die Familie verhalten? Welche Rechte hat die Familie?
Danke.
Hallo,
Frage: Handelt es sich um eine Wohnung in einem Zwei-
familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter
bewohnt wird? Dann kann m.W. Kündigung erfolgen, ohne
dass Eigenbedarf geltend gemacht wird. Gruß
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Hallo
Wie kann sich die Familie verhalten? Welche Rechte hat die
Familie?
Wenn die Wohnung noch eine Zeit leer steht, heisst es noch nicht, dass der VM sie nicht für sich oder einen Angehörigen benötigt. Kann ja auch sein, dass sie noch renoviert werden soll. Auch hat vielleicht der Angehörige eine Kündigungsfrist einzuhalten. Interessant wäre allerdings noch zu Wissen, ob in der Kündigung der Eigenbedarf genau begründet wurde. Denn das muss gemacht werden! Dann weiss man auch, wer ggf. einziehen soll und kann dies ggf. überprüfen. Sollte der Eigenbedarf dann doch erschwindelt sein, könnte man ev. Schadenersatz fordern.
Danke.
Gerne
Andreas
Hallo,
Frage: Handelt es sich um eine Wohnung in einem Zwei-
familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter
bewohnt wird? Dann kann m.W. Kündigung erfolgen, ohne
dass Eigenbedarf geltend gemacht wird. Gruß
Guten Morgen.
Der Vermieter wohnt nicht mit im Haus. Er hat ein eigenes.
Gruß
Hallo Andreas,
die Wohnung wurde laut Aussagen der ehemaligen Nachbarn seit zwei Monaten nicht mehr renoviert. Der Vermieter hat in der schriftlichen Kündigung nur den Eigenbedarf angegeben. In der mündlichen Kündigung jedoch erwähnt das Vater und Mutter, die beide pflegebedürftig sind, dort einziehen werden. Dies sollte dann im November geschehen. Jedoch sprach der Vermieter einmal davon dass beide Elternteile gar kein Interesse auf einen Umzug haben. Ein anderes mal sagte der Vermieter das es dem Vater nicht so gut gehen würde und man mit dem schlimmsten rechnet. Jedoch das die Mutter dann vielleicht alleine einziehen würde. Laut Aussagen der anderen Mietparteien hat man den Vermieter seit Oktober nicht mehr gesehen.
Erlischt der Eigenbedarf wenn ein Elternteil stirbt? Wie lange darf sich denn der Vermieter Zeit lassen bis er in diese Wohnung zieht. Er hatte ja schließlich ab 15.09.07 Zeit für die Renovierung.
Gruß
Tina
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Hallo Andreas,
Hallo Tina!
die Wohnung wurde laut Aussagen der ehemaligen Nachbarn seit
zwei Monaten nicht mehr renoviert. Der Vermieter hat in der
schriftlichen Kündigung nur den Eigenbedarf angegeben. In der
mündlichen Kündigung jedoch erwähnt das Vater und Mutter, die
beide pflegebedürftig sind, dort einziehen werden.
Dann war m.E, nach die Kündigung wg. Eigenbedarf nicht rechtens! Problematisch allerdings, dass die Kündigung akzeptiert wurde.
Dies sollte
dann im November geschehen. Jedoch sprach der Vermieter einmal
davon dass beide Elternteile gar kein Interesse auf einen
Umzug haben. Ein anderes mal sagte der Vermieter das es dem
Vater nicht so gut gehen würde und man mit dem schlimmsten
rechnet. Jedoch das die Mutter dann vielleicht alleine
einziehen würde. Laut Aussagen der anderen Mietparteien hat
man den Vermieter seit Oktober nicht mehr gesehen.
Vielleicht hätte der VM vorher seine Eltern fragen sollen. Aber wenn sie zunächst zusagen und nach erfolgter Kündigung einen Rückzieher machen, kann der VM nichts dafür.
Erlischt der Eigenbedarf wenn ein Elternteil stirbt? Wie lange
darf sich denn der Vermieter Zeit lassen bis er in diese
Wohnung zieht. Er hatte ja schließlich ab 15.09.07 Zeit für
die Renovierung.
Glaube ich nicht, weil ja der andere Elternteil noch da ist. Den einzigen Fehler, den der VM gemacht hat, ist die fehlerhafte Kündigung! Ob er für die Zeitverzögerungen etwas kann vermag ich nicht zu Beurteilen.
Gruß
Tina
Andreas