Ersetzen von defekten Geräten auf der Arbeit ?

Wenn jemand auf der Arbeit einen Gegenstand kaputt macht, wer muss zahlen ?

Wenn jemand auf der Arbeit einen Gegenstand kaputt macht, wer muss zahlen ?

Bei einfacher Fahrlässigkeit der Arbeitgeber
bei grober Fahrlässigkeit evt. der Arbeitnehmer
bei Vorsatz auf jeden Fall der Arbeitnehmer

Wenn jemand auf der Arbeit einen Gegenstand kaputt macht, wer
muss zahlen ?

Um was für einen Gegenstand handelt es sich denn ?
Könnte es sich auch um eine Büroklammer handeln ?

Inwiefern ist das relevant?

1 Like

Inwiefern ist das relevant?

Könnte das Aufbiegen einer Büroklammer zum Zwecke des Drückens eines
kleinen Reset-Knöpfchens mir als vorsätzliche Zerstörung angelastet werden?

Inwiefern ist das relevant?

Könnte das Aufbiegen einer Büroklammer zum Zwecke des Drückens
eines
kleinen Reset-Knöpfchens mir als vorsätzliche Zerstörung
angelastet werden?

Insbesondere dann, wen das zu resettende Gerät dabei kaputtgeht.

Weil der AG in einem gewissen (Bagatell-)Rahmen Schusseligkeit, Unkonzentriertheit, Nichtwissen ertragen muß.
Bei einigen Arbeitsgeräten muß er sich auch eine mögliche Versicherbarkeit anrechnen lassen, wenn er diese nicht oder unzureichend versichert hat.

ebenfalls grußlos

1 Like

Weil der AG in einem gewissen (Bagatell-)Rahmen
Schusseligkeit, Unkonzentriertheit, Nichtwissen ertragen muß.

Bei Fahrlässigkeit, wie Juristen das nennen, haftet der Arbeitnehmer grundsätzlich nie. Wer würde denn wohl gerne einen Job annehmen, wenn es hieße: „Büroklammern darfst Du zerbrechen, aber wenn Dir ein Monitor auf den Boden kracht, dann zahlst du mir den“?

1 Like

Weil der AG in einem gewissen (Bagatell-)Rahmen
Schusseligkeit, Unkonzentriertheit, Nichtwissen ertragen muß.

Bei Fahrlässigkeit, wie Juristen das nennen, haftet der
Arbeitnehmer grundsätzlich nie.

Das so eine in dieser Pauschalität falsche Aussage von einem Anwalt kommt…

Natürlich kann ein AN bereits bei mittlerer bzw. „normaler“, aber ganz bestimmt bei grober Fahrlässigkleit haften und in Regress genommen werden.
Ich empfehle mal die Lektüre der ausführlichen BAG-Rechtsprechung zu diesem Thema, aktuell erneuert zB hier am 15.11.2012 ab Rn. 25:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Allerdings gehört zu den zu prüfenden Umständen auch, wie hoch der dem AG tatsächlich zuzurechnende Schaden ist und da gibt es so etwas wie eine „Bagatellgrenze“, die einfach zum normalen Betriebsrisiko gehört, selbst wenn der AN nicht nur „leichtest“ fahrlässig gehandelt hat.

ebenfalls grußlos

1 Like

Nun, ich war davon ausgegangen, dass „Schusseligkeit, Unkonzentriertheit, Nichtwissen“ allseits als leichte und keinesfalls als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden würde.

Insofern verweise ich auf die Antwort von „Nordlicht“ und möchte noch anmerken, dass eine Aussage, die das Wort „grundsätzlich“ enthält, nie pauschal sein kann.

Fehler Teil II

Insofern verweise ich auf die Antwort von „Nordlicht“

Dessen Antwort bezüglich leichter Fahrlässigkeit ebenfalls in dieser Pauschalität falsch war

und
möchte noch anmerken, dass eine Aussage, die das Wort
„grundsätzlich“ enthält, nie pauschal sein kann.

Das war sie sehr wohl.
„Grundsätzlich“ meint den Regelfall, von dem es Ausnahmen geben kann. Insoweit ist das sehr wohl eine Pauschalisierung.
Unabhängig davon ist dies aber bei der Fahrlässigkeit falsch, den der Regelfall ist hier die Haftung des AN. Der Grad der Fahrlässigkeit ist - zusammen mit anderen Merkmalen - lediglich ausschlaggebend für den Umfang der Haftung des AN. Selbst bei „leichter“ Fahrlässigkeit kann es nämlich Konstellationen geben, bei denen der AN herangezogen werden kann.
wenn Sie es mir nicht glauben, glauben Sie es vielleicht einem Standeskollegen (man beachte die Verwendung des Begriffes „grundsätzlich“ im Zusammenhang mit leichter Fahrlässigkeit):
http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/a…

Schuster bleib bei Deinen Leisten - Anwalt, bleib bei Deinem Fachgebiet. Arbeitsrecht ist offensichtlich nicht Ihr Fachgebiet.

4 Like

Oder falsche Annahmen?
Hi allerseits,

aber mal so nebenbei an alle hier im Thread. Wo steht denn bitte, dass der UP einen Arbeitnehmer meint? „Auf die Arbeit“ gehen koennte auch einen Freiberufler bezeichnen, der im Rahmen seiner Taetigkeit bei seinem AG=Auftraggeber etwas „kaputt“ gemacht hat …

Gruss
n.

Du weißt aber schon…
… in welchem Forum Du hier unterwegs bist ? In einem Forum zum Arbeitsrecht und das hat nichts mit Freiberuflichkeit zu tun.

Kopfschüttelnd

Wolfgang

Hi Wolfgang,

… in welchem Forum Du hier unterwegs bist ? In einem Forum zum Arbeitsrecht und das hat nichts mit Freiberuflichkeit zu tun.

was bisher niemanden davon abgehalten hat, trotzdem hier Fragen zur Selbstaendigkeit oder Problemen mit Auftraggebern zu stellen und andere ebensowenig davon abgehalten hat, darauf zu antworten. Gelegentlich sind auch diesbezuegliche Artikel aus anderen Brettern hierher verschoben worden.

Zum anderen finde ich deinen Ton in dieser und auch in den anderen Antworten in diesem Thread nicht angemessen. Selbst wenn jemand hier nicht korrekt liegt und das kommt bei allen regelmaessig mal vor, dann muss man ihm nicht seinen Beruf vorhalten. Oder möchtest du gerne, dass der Inhalt deiner Aussagen mit deinem Beruf verbunden wird?

Gruss
n.

Hi Wolfgang,

Hallo,

… in welchem Forum Du hier unterwegs bist ? In einem Forum zum Arbeitsrecht und das hat nichts mit Freiberuflichkeit zu tun.

was bisher niemanden davon abgehalten hat, trotzdem hier
Fragen zur Selbstaendigkeit oder Problemen mit Auftraggebern
zu stellen und andere ebensowenig davon abgehalten hat, darauf
zu antworten.
Gelegentlich sind auch diesbezuegliche Artikel
aus anderen Brettern hierher verschoben worden.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich…
Was an der konkreten Diskussion vorbeigeht. Es ging hier immer nur in allen Beiträgen um eine arbeitsrechtliche Betrachtung des vom UP geschilderten Problems.
Im Übrigen gibt es hier durchaus einige Diskutanten (und zwar idR mE auch gerade die fachlich versierten), die immer wieder auf grundsätzliche Abweichungen von der Brettbeschreibung hinweisen.

Zum anderen finde ich deinen Ton in dieser und auch in den
anderen Antworten in diesem Thread nicht angemessen.

Das ist Dein gutes Recht.

Selbst
wenn jemand hier nicht korrekt liegt und das kommt bei allen
regelmaessig mal vor, dann muss man ihm nicht seinen Beruf
vorhalten.

Ach ja ? Also ich bin leider immer noch der Meinung, daß ich bei jemanden, der hier ganz offen als Jurist auftritt, einen gewissen Mindestmaßstab an Textverständnis und fachlicher Äußerung anlegen kann.

Oder möchtest du gerne, dass der Inhalt deiner
Aussagen mit deinem Beruf verbunden wird?

Ich habe kein Problem mit meinem Beruf. Ich bin stolz auf das, was ich in meinem Beruf tue und leiste.

Gruss

&Tschüß

n.

Wolfgang

Hallo,

wenn ich mich mal inkompetenterweise einschalten darf: Ich hab’s dorthin verschoben, nachdem es von den „Versicherungen“ zu den „Allgemeinen Rechtsfragen“ geschoben worden war.