Hypothetische Situation:
Mietvertrag in 2006 unterschrieben. Nette Wohnung, super Verhältnis Vermieter/Mieter, alles paletti.
Allerdings liegt es solange zurück, dass der Mieter sich jetzt doof vorkommt, dem Vermieter zu fragen, was einige Dinge im MV zu bedeuten haben.
Im Mietvertrag (Vordurck, „Haus & Grund“, per Hand - hier unten in Schrägschrift - ergänzt) steht:
§1 Mietsache
3 Zimmer, 1 _E-_Küche, 1 Diele, 1 Bad, m. WC, - Balkon, - Loggia, 1 Keller, Schuppen.
(Das „E-“ wurde also per Hand eingetragen.)
Frage 1 : Ist „E-Küche“ eine gängige Abkürzung für Einbau-Küche oder evtl. was anders (z.B. Elektro-Küche d.h. kein Gas)?
Die Küche ist nämlich komplett ausgestattet, mit Schränke, Spüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Herd & Ceranfeld. Alles nicht mehr ganz jung.
Frage 2 : Wenn E-Küche tatsächlich Einbauküche bedeutet und der Kühlschrank (gr. Kombi-Gerät, Kühl- & Gefriergerät) jetzt „launisch“ wird, ist der Vermieter verpflichtet, den KS zu ersetzen? Wenn ja, welche Summe kann er von dem Mieter verlangen?
Laut MV:
§9 Instandhaltung von Anlagen und Einrichtungen
Der Mieter zahlt dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen bis zu €100 zzgl. MwSt. im Einzelfall. Sie dürfen €300 zzgl. MwSt. je Kalenderjahr, maximal 8% der Jahresnettomiete, nicht übersteigen.
Frage 3 : Welche Rolle spielt hier Alter? (Kühlschrank, nicht Mieter…)
Der Kühlschrank ist nämlich 25 Jahre alt (wurede festgestellt durch Kontakt zum Hersteller).
Der Mieter hat bei http://www.urteile-mietrecht.net/Miete13.html gelesen, dass:
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren gilt eine Einbauküche als verbraucht, dann muss der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung keinen Schadensersatz zahlen. LG Berlin, Az: 62 S 13/01 ;
Bedeutet das vielleicht auch, dass der Vermieter die Sachen nicht ersetzen muss?
Der Mieter hätte eigentlich kein Problem damit, ein neues Gerät zu kaufen, möchte aber nicht, dass es zu Probleme kommen könnte wenn er z.B. ausziehen möchte. (Was gar nicht geplant ist, aber hellsehen kann er nicht.) Es wäre natürlich doof, wenn der Vermieter sagen würde, dass das neue Gerät da bleiben muss, weil vorher eins da war.
Vielen Dank fürs Lesen!