Inhaber (über 70 Jahre alt)eines P-Kontos legt aus seiner Alters u-Witwenrente (zusammen mtl.1024,32€)regelm. eine geringe Summe für den Notfall zurück. Es sammeln sich einige Hundert Euro an. Kann dieser „Notgroschen“, der für evtl. Strom oder Betriebskostennachzahlungen oder Sonstiges vorgesehen ist, vom GV gepfändet werden?
Hallo,
wenn der Notgroschen auf einem Sparbuch oder einem Girokonto liegt, kann dieser gepfändet werden, wenn dem GV dies bekannt ist.
si
Hallo,
wenn der Notgroschen auf einem Sparbuch oder einem Girokonto
liegt, kann dieser gepfändet werden, wenn dem GV dies bekannt
ist.
Wenn er sich unter dem Kopfkissen oder in der Kaffeedose befindet, aber auch.
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