Ersparnisse d. Kinder bei Hartz IV Empfänger

Hallo, wer kennt sich aus? Wie hoch ist die Grenze der Ersparnisse (z.B. Wertpapiere) der Kinder eines Hartz IV-Empfängers? Muß man das beim Arbeitsamt angeben? Danke für Eure Antworten! Marion

Hallo

Wie hoch ist die Grenze der
Ersparnisse (z.B. Wertpapiere) der Kinder eines Hartz
IV-Empfängers?

Soviel ich weiß, 3500,- pro Kind.

Auf jeden Fall noch mal (zusätzlich) 750,- pro Person der Bedarfsgemeinschaft als Ersparnisse für notwendige größere Anschaffungen.

Muß man das beim Arbeitsamt angeben?

Das auf jeden Fall.

Es gibt auch kein Bankgeheimnis mehr, man sollte es auf jeden Fall angeben.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Wie hoch ist die Grenze der
Ersparnisse (z.B. Wertpapiere) der Kinder eines Hartz
IV-Empfängers?

Soviel ich weiß, 3500,- pro Kind.

Es sind jetzt 3100,-.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

MfG

Hallo,

Es gibt auch kein Bankgeheimnis mehr, man sollte es auf jeden
Fall angeben.

das ist so nicht richtig! DIe Ämter können die Stammdaten abrufen, und beiwelchen Banken du Konten hast. Die Höhe der Freistelungsbeträge.

Kontostände und Kontobewegungen werden nicht eingesehen.

http://www.anti-geldwaesche.de/Kontenabruf.htm

Marion

1 „Gefällt mir“

Hallo

Es gibt auch kein Bankgeheimnis mehr, man sollte es auf jeden
Fall angeben.

das ist so nicht richtig! DIe Ämter können die Stammdaten
abrufen, und beiwelchen Banken du Konten hast. Die Höhe der
Freistelungsbeträge.

Kontostände und Kontobewegungen werden nicht eingesehen.

Ich fürchte leider, du hast nur die neueste diesbezügliche Gesetzesänderung noch nicht mitgekriegt. Vor ein paar Tagen habe ich im Radio nämlich etwas Gegenteiliges gehört. Es war ein ziemlich ausführlicher Bericht, und genau der Kontostand und auch die Kontobewegungen können demnach seit neuestem eingesehen werden. Kann aber sein, dass das bisher nur beschlossen wurde, und noch nicht in Kraft getreten ist, kann dann aber nicht mehr lange dauern.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Es gibt auch kein Bankgeheimnis mehr, man sollte es auf jeden
Fall angeben.

das ist so nicht richtig! DIe Ämter können die Stammdaten
abrufen, und beiwelchen Banken du Konten hast. Die Höhe der
Freistelungsbeträge.

Kontostände und Kontobewegungen werden nicht eingesehen.

Ich fürchte leider, du hast nur die neueste diesbezügliche
Gesetzesänderung noch nicht mitgekriegt. Vor ein paar Tagen
habe ich im Radio nämlich etwas Gegenteiliges gehört. Es war
ein ziemlich ausführlicher Bericht, und genau der Kontostand
und auch die Kontobewegungen können demnach seit neuestem
eingesehen werden.

Dann haben die einen wichtigen Nachsatz weggelassen: Bei begründeten Verdacht und mit richterlicher Anweisung sonst ist sowas nicht möglich

Kann aber sein, dass das bisher nur

beschlossen wurde, und noch nicht in Kraft getreten ist, kann
dann aber nicht mehr lange dauern.

Irgendwann wird es sicher kommen, der Schäuble ist ja schon dem Verfolgungswahn verfallen :wink::frowning:

Viele Grüße
Simsy

LG
Mikesch