Ersparnisse der Kinder

Hallo liebe www’ler!

Meine Freundin hat mir von ihrer Situation erzählt, und irgendwie will das nicht so richtig in meinen Kopf rein. Folgende Situation:

Eine 6köpfige Familie, die Kinder sind 17, 15, 13 und 6. Der Vater ist zum zweiten Mal in zwei Jahren arbeitslos, weil der Betrieb jeweils pleite gemacht hat. Jetzt bekommt er eine Umschulung bezahlt. Das gibt 1.500 EUR im Monat. Die Familie wohnt in beengten Wohnverhältnissen für 800 EUR Miete. Da reicht das Geld hinten und vorne nicht. Die Mutter war die letzten Jahre wegen der Kinder Zuhause und sucht jetzt händeringend wenigstens einen 400 Euro Job.

Was ich nicht verstehe ist, dass ich fragte, ob sie kein Wohngeld beantragt hätte. Sie meinte, dass das nicht ginge, weil die beiden ältesten Kinder durch Zeitungen austragen die letzten Jahre Geld zusammen gespart hätten (der eine für seinen Führerschein, der andere für einen PC …irgendwann). Und sie müssten diese Ersparnisse erst für den Familienunterhalt aufbrauchen.

Ich finde das unfassbar. Ist das wirklich so? Da gibt es doch sicher Freigrenzen. Wie hoch sind die?

Liebe Grüße,
Swantje

Hallo Swantje,
das mit den 1500 Euro Gesamteinkommen kann ich mir nicht so ganz vorstellen, da es bei 4 Kinder schon knapp 500 Euro Kindergeld gibt. Aber egal. Von was lebt die Familie? Bezieht der Vater Überganggeld?
Allgemein zum Wohngeld:
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als

* Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
* Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Rechtsanspruch und Antragstellung

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
    Das Sparguthaben der Eltern/Kinder interessiert beim Wohngeldamt keinen Menschen!
    Hier noch eine Liste zu den Einkommens/Miet-Grenzen:
    http://www.bmvbs.de/Anlage/original_967348/Tabelle-W…
    Grüße
    Almut

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spielen beim Arbeitslosengeld 2 eine Rolle
Informationen dau findest Du unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/…
Gruß Herbert