Folgendes Problem. Angenommen man ist in der Probezeit und seit einer Wo krankgeschrieben. Wird auch noch ein paar Wochen/ Monate dauern. Der Chef hat gleich gesagt, dass man gekündigt wird, da er sich das nicht leisten kann. Normalerweise bekommt man ja nach 6 Wo krank Krankengeld von der KK. Wie ist das bekommt man dann erst noch 5 Wochen ALG1 ( man ist ja sogesehen nicht mal vermittelbar ) oder geht das erst mal über die KK.Melden muss man sich das ist nicht das Thema. Es geht mir darum, dass es schon einen finanziellen Unterschied gibt wenn man erst ALG 1 bekommt.
Hallo,
solange man krankgeschrieben ist, kann man sich nicht arbeitslos melden.
Das ist erst nach der Genesung wieder möglich. Man muss also vorab Krankengeld beantragen.
Gruß
Achso, daran habe ich garnicht gedach. Danke für die Hilfe.
Hallo,
besteht bei Beginn der AU das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen, muß der AG Lohnfortzahlung leisten gem. § 3 Abs. 1 und 3 EFZG, auch wenn er kündigt:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Besteht das Arbeitsverhältnis kürzer, besteht ab dem 1. Tag direkt Anspruch auf KG.
Der Anspruch auf KG besteht in beiden Fällen bis zur 78. Krankheitswoche, unabhängig vom Bestand des Arbeitsverhältnisses.
&Tschüß
Wolfgang
Hm, jetzt wirds schwierig, der Chef kündigt ja damit er eben diese 6 Wochen nicht zahlen muss. Kommt er da nicht drum rum? Kümmert sich dann die Krankenkasse darum von wem man das Geld bekommt oder muss man ggf einen Rechtsstreit eingehen?
In der Kündigung steht aus betrieblichen Gründen.
Hm, jetzt wirds schwierig, der Chef kündigt ja damit er eben
diese 6 Wochen nicht zahlen muss.
Hat er Pech gehabt, wenn das ArbV bereits 4 Wochen vor Beginn der AU bestand.
Kommt er da nicht drum rum?
Nein
Kümmert sich dann die Krankenkasse darum von wem man das Geld
bekommt
Nein
oder muss man ggf einen Rechtsstreit eingehen?
Ja, da es sich um einen individualrechtlichen Anspruch handelt.
&Tschüß
In der Kündigung steht aus betrieblichen Gründen.
Ist egal, aus welchem Grund gekündigt wird.