Erst Gewerbe, dann Hartz IV?

Hallo,

ich weiß, dass es erlaubt ist als Hartz IV-Empfänger ein Gewerbe anzumelden.
Aber ist auch der umgekehrte Fall möglich - dass man als schlechtverdienender Gewerbetreibender, also Einnahmen unter der Grundsicherung, Hartz IV anmelden kann?
Oder muss man dazu sein Gewerbe aufgeben?

Hallo,

natürlich kann auch ein Selbständiger aufstockendes Alg II beantragen- und das machen momentan tatsächlich sehr viele dank Wirtschaftskrise. Das Amt fordert dazu eine vorläufige Schätzung der Einnahmen und Ausgaben an (Anlage EKS), die dann für die vorläufige Berechnung des Anspruches zugrundegelegt wird. Der Freibetrag gilt auch für Selbständige.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss der Selbständige dann eine abschließende Gewinn- und Verlustrechnung abgeben, damit der tatsächliche Anspruc berechnet werden kann.

Soweit ich weiß, kann der Arbeitsvermittler nach einer gewissen Zeit ohne Einkommen den Selbständigen zur Aufgabe der Selbständigkeit auffordern, aber das ist ohne Gewähr…

Gruß
Kristin

Gruß
Kristin

Hallo

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss der Selbständige dann eine abschließende Gewinn- und Verlustrechnung abgeben, …

Da der Bewilligungszeitraum normalerweise 6 Monate beträgt, sollte der Selbständige drauf achten, dass Kosten und Einnahmen in entsprechender Höhe innerhalb eines Bewilligungszeitraumes stattfinden, d. h. wenn er gute Einnahmen hat, sollte er umgehend die notwendigen Investitionen tätigen.

Viele Grüße