Erst heiraten, dann Hausbau?

Wir haben letzte Woche unseren Hausplan bei der Stadt eingereicht. Im Juli soll der Rohbau beginnen. Nun meine Frage: Sollten wir vorher standesamtlich heiraten?
Wegen Hausbau-Stress usw. wollten wir es erst nächstes Jahr tun.
Hätten wir denn vor dem Hausbau steuerliche Vorteile wg. Handwerker-Rechnungen usw. die man bei der Einkommenssteuererklärung einreichen kann?
Den Baugrund habe ich gekauft und wurde auch so im Grundbuch eingetragen.
Die Finanzierung und Grundschuld soll auf uns beide laufen.
Muss ich beim Möbel-Kauf usw. auf etwas achten? Die schreiben immer alles nur auf einen Namen. (Meinen)
Wir sind keine Großverdiener: Ich habe ca. 20.000 Euro Brutto jährlich und mein Lebensgefährte ca. 30.000 Euro.
Danke schon mal für eure Antworten.

Hallo, steuerlich ist nur der Riester-Vertrag von Interesse, aber da Ihr ja schon begonnen habt mit Kauf und Bau ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich. Auch die Rechnungen für Möbel sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Nach Einzug kannst du die Lohnkosten für Reparaturen an Haus und Garten absetzen. Rechnung ausstellen lassen und i m m e r per Banküberweisung zahlen. Höchstbetragsregelung beachten. - Wichtig wäre für den Fall einer nicht anzunehmenden Trennung die Ausfertigung eines Ehevertrags über die Zukunft der Immobilie. Laßt Euch da beraten, es kann Tausende Euro sparen. Wünsche Euch beiden viel Glück und eine lange Zweisamkeit. lg Karlikarli1

Sorry - leider nicht so mein Gebiet - bitte daher auf andere zurückgreifen.
MfG.

Hallo
Wenn ihr beide zusammen lebt, werdet ihr sowieso beim Finanzamt gemeinsam veranlagt wie ein Ehepaar, es sei denn ihr wünscht dies ausdrücklich nicht. Also euere Steuererklärung macht ihr eh gemeinsam.
So nun wenn ihr irgendwas für das haus kauft, dann alles auf den Namen dessen, der im Grundbuch steht. Stehen beide drin, was auch bei eheänlichen Gemeinschaften möglich ist, ist es gleich auf wen die Rechnung läuft.

Den Baugrund habe ich gekauft und wurde auch so im Grundbuch
eingetragen.
Die Finanzierung und Grundschuld soll auf uns beide laufen.

Da ihr wie gesagt eh zusammen veranlagt werdet, werden die Schulden, bzw der Verdienst deines Lebensgefährten mit berechnet, ob verheiratet oder nicht.

Muss ich beim Möbel-Kauf usw. auf etwas achten?

Nein, da das eh nicht zählt beim Finanzamt. Das wäre nur relevant wenn ihr dann einen Ehevertrag abschliesen wollt. Da sollte jeder dann das auf seinen Namen haben was er auch gekauft hat.

Man kann jederzeit beim Finanzamt anrufen. Die beraten einen gerne. dann wisst ihr auf jedenfall genau bescheid.

Ich hoffe ich konnte irgendwie weiter helfen.
Viel Glück euch beiden.