Hallo liebe Gemeinde,
mir ist ein Fallbeispiel für Kirchensteuer untergekommen, zu dem ich nirgends eine Klärung finde:
Herr X und Frau Y wohnen in Bayern. Herr X ist seit langem konfessionslos, Frau Y als RK gemeldet. In einem Jahr tritt Frau Y im März aus der Kirche aus, und heiratet im Mai des gleichen Jahres X.
Zu keinem Zeitpunkt ihrer hoffentlich glücklichen Ehe ist auch nur ein einzelnes Mitglied der Ehegemeinschaft Mitglied der Kirche.
Am Ende des Jahres lassen sich X und Y für die Steuererklärung allgemein gemeinsam veranlagen. Werden die Eheleute X und Y nun gemeinsam mit dem gesamten Jahresgehalt der Beiden für die anteilige Kirchensteuer bis März veranlagt, oder sieht das Kirchensteueramt die Sinnlosigkeit einer Forderung nach Kirchensteuer für die Beiden von selbst ein, und fordert nur den Anteil von Y bis März?
Schönen Gruß,
Martin