Hallo, muss mal wieder die Gemeinschaft bemühen. Vielleicht haben andere Erfahrungen auf dem Gebiet.
Web-Dienst bietet Informationen an, gegen Registrierung - kostenlose Mitgliedschaft. Nach drei Monaten wird diese dann kostenpflichtig - angeblich wurde in mails von dem Betreiber darauf hingewiesen.
Ist da jetzt eine Zahlungspflicht entstanden oder ist das wieder so`ne Masche zum kassieren?
Danke schon mal an alle, die sich damit beschäftigen.
Hallo, habe inzwischen festgestellt, das diese Vorgehensweise unseriös und nicht wirksam ist.
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In sehr vielen Medienberichten werden solcherlei Angebote besprochen. Es kommt oftmals darauf an, ob, was, und wo dieser Hinweis (nach 3 Monaten kostenpflichtig) in den AGB hingewiesen wird.
Immer mehr Gerichte sind der Ansicht, wenn dieser Hinweis irgendwo in einer 10 Seitigen AGB steht und er leicht übersehen werden kann, dann sind diese AGB unwirksam.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Unternehmen dann zwar mit Mahnungen, Inkassoinstitute und Anwaltskanzleien und immensen Mehrkosten drohen, doch davon sollte man sich nicht erschrecken lassen. Das Internetunternehmen benötigt einen Mahnbescheid um Geld eintreiben zu können. In den seltensten Fällen kommt es dazu, wenn doch, ist dies das einzige Schriftstück auf das man reagieren muß. Einfach die Schuld nicht anerkennen und Einspruch erheben. Dieser muß noch nicht mal begründet werden. Zurück an das Gericht schicken, in den allermeisten Fällen wird man von diesem Internetunternehmen nichts mehr hören, denn auf einen Prozess lassen sich diese Firmen aus guten Gründen nicht ein.
Gruß Bert