Hallo,
ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag, sagen wir bis zum 31.12.2013, das Arbeitsverhältnis dauerte 2 Jahre. Nun wird der Arbeitnehmer 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses schwer krank. Vertragsgemäß endet das Arbeitsverhältnis, es erfolgt keine Meldung beim Arbeitsamt, weil ja eine (ununterbrochen andauernde) Krankschreibung vorlag. Nach 13 Monaten ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig und würde sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend (vor Ende der Krankschreibung) melden.
Besteht nun voller Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, oder können Abzüge oder gar eine Ablehnung des Antrages seitens des Arbeitsamtes vorgenommen werde?
Besagter Arbeitnehmer ist fiktiv, mich interessiert nur ob in solchen Fällen das Arbeitslosengeld ausgesetzt ist und die Folgen. Danke.
Gruß
Dukan