Erst krank, dann Arbeitsvertragzu Ende, dann kein AlG?

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag, sagen wir bis zum 31.12.2013, das Arbeitsverhältnis dauerte 2 Jahre. Nun wird der Arbeitnehmer 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses schwer krank. Vertragsgemäß endet das Arbeitsverhältnis, es erfolgt keine Meldung beim Arbeitsamt, weil ja eine (ununterbrochen andauernde) Krankschreibung vorlag. Nach 13 Monaten ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig und würde sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend (vor Ende der Krankschreibung) melden.

Besteht nun voller Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, oder können Abzüge oder gar eine Ablehnung des Antrages seitens des Arbeitsamtes vorgenommen werde?

Besagter Arbeitnehmer ist fiktiv, mich interessiert nur ob in solchen Fällen das Arbeitslosengeld ausgesetzt ist und die Folgen. Danke.

Gruß
Dukan

Hallo,

Hallo,

Besteht nun voller Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, oder
können Abzüge oder gar eine Ablehnung des Antrages seitens des
Arbeitsamtes vorgenommen werde?

Da der AN wegen AU längere Zeit ohne Arbeitseinkommen hatte, kommt hier automatisch § 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III zur Anwendung, wodurch der sog. „Bemessungszeitraum“ auf zwei Jahre verlängert wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html
Dadurch wird als Bemessungsgrundlage für das ALG I der Zeitraum bis zum Ende der Entgeltfortzahlung angerechnet, wodurch es zu keinen „Kürzungen“ des ALG wegen Krankheit kommt.

Besagter Arbeitnehmer ist fiktiv, mich interessiert nur ob in
solchen Fällen das Arbeitslosengeld ausgesetzt ist und die
Folgen. Danke.

Es ist nicht ausgesetzt, sondern der Anspruch entsteht erst mit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Ende der Krankengeldzahlung (sog. „Aussteuerung“)

Gruß

&Tschüß

Dukan

Wolfgang