Erst- oder Zweitwohnsitz?!?!

Hallo!
Habe das auch schon im Brett „Steuern“ gefragt, wurde dann aber hierher verwiesen :wink:

Folgende Frage:
Welche Vor- und Nachteile hat die Anmeldung des Erstwohnsitzes am Studienort, also nicht bei den Eltern?
Angenommen, Zweitwohnsitz am Studienort kostet Zweitwohnsitzsteuer (10% der Kaltmiete) - welche steuerlichen oder sonstigen Nachteile hat die Anmeldung des Erstwohnsitzes am Studienort? (Habe mal was von Haftpflichtversicherung etc gehoert?!??!)

Vielen Dank!

am Studienort? (Habe mal was von Haftpflichtversicherung etc
gehoert?!??!)

Die private Haftpflichtversicherung hat mit dem Wohnort nichts zu tun. Unverheiratete Kinder in der Ausbildung sind von der Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt, egal wo sie wohnen. Das ändert sich beim Abschluß der Ausbildung (Ausnahmen möglich) und bei Heirat.

riskante Behauptung
Hallo Nordlicht,

Die private Haftpflichtversicherung hat mit dem Wohnort nichts
zu tun. Unverheiratete Kinder in der Ausbildung sind von der
Haftpflichtversicherung der Eltern gedeckt, egal wo sie
wohnen. Das ändert sich beim Abschluß der Ausbildung
(Ausnahmen möglich) und bei Heirat.

diese Behauptung erscheint mir in dieser absoluten Form etwas riskant. Die Mitversicherung über die Eltern gilt nämlich nur für die berufliche Erstausbildung und wenn sich die Berufsausbildung oder das Studium unmittelbar an die Schulausbildung anschließt.

Wer also z.B. zwischen Schule und Studium erst einmal pausiert hatte oder pausieren mußte, kann nicht zwingend von einer Mitversicherung ausgehen und sollte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft genau erkundigen.

Mit feundlichen Grüßen

Gerd

Da hast Du Recht!
Hallo Gerd,

Du hast natürlich völlig Recht. Ich hatte die Erstausbildung unterstellt, ohne das explizit zu erwähnen.

Asche auf mein Haupt.

Kölle Alaaf !

Nordicht

welche steuerlichen
oder sonstigen Nachteile hat die Anmeldung des Erstwohnsitzes
am Studienort? (Habe mal was von Haftpflichtversicherung etc
gehoert?!??!)

Bei der Kfz-Haftpflicht kann es teurer werden, weil eine Ummeldung an den neuen Standort des Fahrzeuges vorgeschrieben ist. Man kann allerdings Wohnsitz und Standort des Fahrzeuges trennen. Im Regelfall ist daß aber mit Problemen bei der Änderung verbunden. Die Zulassungsstelle will oft die Glaubhaftmachung des Standortes.

Bei der Kfz-Haftpflicht kann es teurer werden, weil eine
Ummeldung an den neuen Standort des Fahrzeuges vorgeschrieben
ist. Man kann allerdings Wohnsitz und Standort des Fahrzeuges
trennen. Im Regelfall ist daß aber mit Problemen bei der
Änderung verbunden. Die Zulassungsstelle will oft die
Glaubhaftmachung des Standortes.

das ist nicht richtig.
ich kann mein auto anmelden wo ich will.
eine zulassung auf den erstwohnsitz ist nicht zwingend vorgeschrieben.
das einzige was man braucht ist ein erst- oder zweitwohnsitz mit passender zustellfähiger postanschrift alles andere ist der zulassungsstelle egal.

Da habe ich nochmal in § 27 Abs. 2 der StVZO nachgelesen:
http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/__27.html

Es ist richtig, das eine Zulassung auf den Erstwohnsitz nicht vorgeschrieben ist. Man darf sein Auto aber nicht anmelden wo man will, sondern muß es am regelmäßigen Standort des Fahrzeuges tun. Einige Zulassungsstellen sind bei dieser Frage pingelig, anderen ist es völlig egal. Als Halter benötigt man in der Tat den Nachweis eines Wohnsitzes (egal ob 1., 2., 3., Hauptsache melderechtlich einwandfrei).
Nach meiner Erfahrung fragen die Zulassungsstellen nicht nach, wenn Erstwohnsitz = Standort = Ort der Anmeldung. In allen anderen Fällen kommt es nach meiner Erfahrung auf die Zulassungsstelle und den Sachbearbeiter an, ob man es mit oder ohne Probleme/Nachfragen durchbekommt. Ich mußte beispielsweise den Standort mit einem Garagenmietvertrag und einer Erklärung glaubhaft machen, weil er an keinem meiner Wohnsitze ist.
Ferner ist der Erstwohnsitz melderechtlich am Ort mit dem Lebensmittelpunkt bzw. zeitlichen Hauptaufenthaltsort zu nehmen/anzumelden (nähere Bestimmungen, auch für bestimmte Fälle, im Meldegesetz). Die Lebenserfahrung spricht für die widerlegbare Vermutung, daß dort auch das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.

– off topic –
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