Ich habe vom letzten Jahr Anspruch auf Alg I, war dieses Jahr erst selbständig tätig, dann 10 Tage arbeitslos, dann 7 Wochen in einer Reha mit Übergangsgeld und bin arbeitsunfähig entlassen worden. Danach habe ich gleich Aamt, Reha und Krankenversicherung angerufen, keiner wollte zuständig sein. Krankenkasse lehnt jetzt ab, weil sie meint, ich hätte mich am letzten Tag der Reha krankschreiben lassen müssen (habe ich wg. des Durcheinanders erst 1 Woche später). Wer ist zuständig???
Hallo
ich kenn das wegen dem „Tag der Feststellung“ bei der Krankenkasse die verweigern dann die Zahlung.
Aber wenn du dich arbeitsfähig schreiben lässt könntest du beim Arbeitsamt Alg beantragen. Bin mir nicht ganz sicher in rechtlichen fragen.
Mfg
Erich
Vielen Dank für deine Antwort!
Hallo,
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deine Krankenkasse hat Recht, spätestens am nächsten Werktag zum Arzt lt. aktueller Rechtssprechung;
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Auffällig ist, dass Sie sich 10 Tage !! vor Rehabeginn arbeitslos melden. Bei einer Vorlaufzeit von ca 2-3 Monaten von Antragsstellung bis Aufnahme sieht für mich das ganze ohnehin nach Manipulation aus! Sorry, aber das unterstütze ich nicht!
Melden Sie sich entweder bei der Agentur, Arge oder wieder selbständig.
Meiner Ansicht nach ist das Arbeitsamt letzten Endes zuständig, da Du arbeitslos bist.
Helga, es gibt Leute, die haben schlecht bezahlte, befristete Honoraverträge, werden deshalb als selbständig eingestuft und müssen in den Zwischenzeiten auch irgendwo von leben, auch wenn es nur 10 Tage sind. Bei Anspruch haben sie das Glück, sich arbeitslos melden zu können.Wenn Sie das Manipulation nennen… Das Arbeitsamt sieht das jedenfalls nicht so.
Danke für die Antwort, Christian!