seit September 1999 bin ich als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH tätig - also selbständig.
Leider zeichnet sich ab, dass wir die Firma schließen müssen!
Als geschäftsführender Gesellschafter - mit mehr als 25% Firmenanteil - war ich nicht versicherungspflichtig beschäftigt.
Vor dieser Zeit war ich jedoch viele Jahre normaler Angestellter und habe regelmäßig meine Sozialabgaben (und alles Andere) entrichtet.
Nun meine Frage:
Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wonach richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Nach den Einkünften aus der Selbständigkeit (die waren ein Witz und lagen im Schnitt nicht über 2.500,-- DM brutto)? Oder nach den Einkünften aus der nicht selbständigen Tätigkeit aus den Jahren davor?
[So ware es zumindest früher - so meine Recherchen aus 1999]
Was ist generell zu bedenken? Was brauche ich für Unterlagen für das Arbeitsamt?
Es wäre schön, wenn ich zahlreiche Antworten bekommen könnte.
Über Arbeitslosigkeit habe ich mir im Vorfeld keine Gedanken gemacht (tja, hätte ich mal machen sollen).
Was dieses Thema angeht, bin ich absolut unterbelichtet.
Natürlich hoffe ich, dass ich schnellstmöglich (am besten sofort) eine neue Anstellung finde. Jedoch mache ich mir da zur Zeit keine größeren Hoffnungen.
wenn Deine letzte versicherungspflichtige Tätigkeit 99 geendet hat, hast Du einen Anspruch auf ALG (unter der Voraussetzung, daß Du auch vorher diesen Anspruch hattest). Berechnungsgrundlage ist das damalige Entgelt.
Solltest Du damals als Starthilfe allerdings Überbrückungsgeld vom AA bezogen haben, kann es sein, daß Dein Anspruch auf ALG verwirkt ist.
Die Frage nach der Verjährung des Anspruches (drei oder fünf Jahre) tauchte hier vor einiger Zeit schon einmal auf, konnte damals aber nicht endgültig geklärt werden. Du dürfstest aber selbst mit drei Jahren auf der sicheren Seite sein.
Zu den Unterlagen: Lohnsteuerkarte, Personalausweis oder Reisepass, Sozialversicherungsausweis, evtl Kündigungsschreiben (Arbeitsbescheinigung) des letzten AG. Letztendlich kommt es auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, ob er noch weitere Unterlagen sehen will. Ein Anruf beim für Dich zuständigen Arbeitsamt kann einiges klären, da eine Ferndiagnose immer schwierig ist.
Übrigens: Du kannst arbeitslos und selbstständig gleichzeitig sein. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
Viel Glück beim neuen (besser bezahlten) Job.
Dirk
da ich mich demnächst (wenn nicht ein wunder geschieht) in einer
ähnlichen situation wie hj befinden werde, hätte ich folgende
fragen:
Die Frage nach der Verjährung des Anspruches (drei oder fünf
Jahre) tauchte hier vor einiger Zeit schon einmal auf, konnte
damals aber nicht endgültig geklärt werden. Du dürfstest aber
selbst mit drei Jahren auf der sicheren Seite sein.
nach sieben jahren wäre ich aber komplett draußen, oder? gäbe es
hier noch eine möglichkeit ausser sozialamt? übergangsbeihilfe
habe ich damals nicht in anpruch genommen, und vorher war ich
brav angestellt und habe meine beiträge abgeführt, und nicht zu
knapp. alles verfallen?
Übrigens: Du kannst arbeitslos und selbstständig gleichzeitig
sein. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
d.h. als arbeitssuchend gemeldet, aber ohne anspruch (in meinem
fall), oder?
für infos wäre ich dankbar. denn: wuuunder gibt es immer
wihiiedeeer…
ich bin kein Experte für Arbeitslosigkeit. Aber es überrascht mich. Nach meinen Informationen hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn du bisher und zuletzt selbständig gewesen bist. Kannst du mir eine detailliertere Information geben?
richtig ist, daß es einen Anspruch auf ALG gibt, sofern bestimmte Zeiten nach der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht überschritten wurden. Leider kenne ich die genauen Fristen nicht. Nach 7 Jahren Selbständigkeit wie bei Dir ist aber mit Sicherheit jeder Anspruch dahin.
Als ehemals Selbständiger fällst Du leicht ins Bodenlose, wenn Du nicht sehr schnell wieder eine neue Beschäftigung findest. Deshalb unbedingt arbeitslos melden, sobald der befürchtete Fall eintritt. ALG-Anspruch hast nicht. Deshalb scheue unter keinen Umständen den Weg zum Sozialamt. Sonst kann es Dir passieren, daß Du plötzlich ohne Krankenversicherung dastehst und nicht mehr weißt, wie der Kühlschrank zu füllen ist. Der Weg zum Sozialamt ist auch zu empfehlen, wenn aus der Selbständigkeit Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialkassen und dem FA resultieren. Da wirst Du möglicherweise die Erfahrung machen, daß beschränkte (oder ideologisch verblendete) Sachbearbeiter meinen, ein Selbständiger hat bestimmt etwas beiseite geschafft. Die können Dir das Leben zur Hölle machen. Sozialhilfebezug wirkt sehr überzeugend auch auf solche Leute. Die Chancen auf Verzicht der Eintreibung steigen drastisch. Wenn man die diversen Behörden nicht im Nacken hat, kann man versuchen, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Sonst wird es schwer.
Auf der offiziellen AA-Seite ist nur von einer Anwartschaft die Rede, besondere Auschließungsgründe werden nicht erwähnt: „Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt war oder sonstige Versicherungspflichtzeiten hatte. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann die 3–Jahresfrist verlängert werden.“
Die Sozialhilfe-Seite erwähnt Selbstständigkeit und Arbeitslosenunterstützung. Allerdings werden hier andere Fristen genannt.
Mit Sicherheit möglich ist der Bezug von ALG bei gleichzeitiger Selbstständigkeit, wenn die Wochenarbeitszeit für das eigene Unternehmen unter 15 Stunden liegt. Man muß halt dem AA für eine Vermittlung (zumindest offiziell) zur Verfügung stehen.
nach sieben jahren wäre ich aber komplett draußen, oder? gäbe
es
hier noch eine möglichkeit ausser sozialamt? übergangsbeihilfe
habe ich damals nicht in anpruch genommen, und vorher war ich
brav angestellt und habe meine beiträge abgeführt, und nicht
zu
knapp. alles verfallen?
Ja, nach sieben Jahren bist Du mit Sicherheit draußen, zumindest was das AA betrifft. Tut mir leid.
Übrigens: Du kannst arbeitslos und selbstständig gleichzeitig
sein. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
d.h. als arbeitssuchend gemeldet, aber ohne anspruch (in
meinem
fall), oder?
Nein, nein, Du darfst nur nicht mehr als 15 Wochenstunden für das eigene Unternehmen aufwenden, weil Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, dann hast Du auch den vollen Anspruch auf ALG. Wenn das nicht so wäre, müßte ich mich mal bei den Heinzelmännchen bedanken, die mir jeden Monat mein Geld überweisen. Es gibt auf dem ALG-Antragsformular eine Spalte „Nebenerwerb/Selbstständigkeit“. Die Selbstständigkeit wird also wie eine ganz normale Nebentätigkeit gewertet. Zur Verrechnung von Gewinnen und Einkünften kann ich Dir momentan noch nichts sagen.
nach beendigung der selbständigkeit hat man zwar keine ALG-ansprüche aus dieser, aber die rahmenfristen, um anspruch auf ALG zu erheben, haben sich (sofern er nicht verbraucht ist) durch die selbständige tätigkeit von 2 auf 4 jahre (in einzelfällen noch mehr) erhöht.
die rechtabteilung unseres arbeitsamtes hat uns diese auskunft gegeben und ich hab, meine ich, es auch mal im SGB III gelesen.
nach sieben jahren wäre ich aber komplett draußen, oder? gäbe
es
hier noch eine möglichkeit ausser sozialamt? übergangsbeihilfe
habe ich damals nicht in anpruch genommen, und vorher war ich
brav angestellt und habe meine beiträge abgeführt, und nicht
zu
knapp. alles verfallen?
ja, so isses. nach 7 jahren ist jeder anspruch erloschen. (das weiß ich, weil mein freund vor dem gleichen problem stand: jahrelang GF gewesen und dadurch sind die rahmenfristen für ansprüche aus früheren arbeitsverhältnissen verfallen.)
überbrückungsgeld kannst du dann bekommen, wenn du mindestens drei monate arbeitslos bist UND anspruch auf ALG hast.
Übrigens: Du kannst arbeitslos und selbstständig gleichzeitig
sein. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.
d.h. als arbeitssuchend gemeldet, aber ohne anspruch (in
meinem fall), oder?
nein!
das betrifft dich nur, wenn du auch ALG-ansprüche hast. und dann müßtest du dem arbeitsmarkt weiterhin auch zur verfügung stehen. in der praxis heißt das, daß deine selbständige tätigkeit eine wochenarbeitszeit von 15 std nicht überschreiten darf.
wenn du aber sowieso keinen anspruch hast und „nur“ arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du tun was und wie lange du willst.
für infos wäre ich dankbar. denn: wuuunder gibt es immer
wihiiedeeer…
danke für die prompte Antwort.
Mit der Frist habe ich ja tatsächlich kein Problem, da ich mich noch innerhalb der 3-Jahresfrist befinde.
Natürlich werde ich bis zur Liqiuation im Außenverhältnis weiterhin GF bleiben müssen, jedoch ohne Bezüge und sicherlich weniger als 15 Stunden.
Was mich noch interessiert:
Ich habe damals meinen Job gekündigt, um in die Selbständigkeit zu gehen.
Gibt es dadurch evtl. eine Sperrzeit? Soweit ich weiß, ist Sperrzeit eine Ermessensfrage.
Und der Beweggrund war ja grundsätzlich nachvollziehbar, aber wer weiß.
Ansonsten bin ich wirklich erstaunt, wie schnell man hier nette und qualifizierte Antworten bekommt.
Dies war mein ertser Kontakt zu diesem Forum und sicherlich nicht der letzte Kontakt!
Mit der Frist habe ich ja tatsächlich kein Problem, da ich
mich noch innerhalb der 3-Jahresfrist befinde.
Natürlich werde ich bis zur Liqiuation im Außenverhältnis
weiterhin GF bleiben müssen, jedoch ohne Bezüge und sicherlich
weniger als 15 Stunden.
So sollte es eigentlich sein, ich würde Dir trotzdem empfehlen, frühzeitig Kontakt mit dem Arbeitsamt aufzunehmen. Es besteht ja immer die Möglichkeit, daß irgendein Aspekt Deines Falles hier nicht zur Sprache gekommen ist.
Ich habe damals meinen Job gekündigt, um in die
Selbständigkeit zu gehen.
Gibt es dadurch evtl. eine Sperrzeit? Soweit ich weiß, ist
Sperrzeit eine Ermessensfrage.
Und der Beweggrund war ja grundsätzlich nachvollziehbar, aber
wer weiß.
Eine Sperrzeit ist in gewissem Maße Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters (natürlich muß auch er sich an die Gesetze halten). Mir fällt allerdings in Deinem Fall keine Begründung für eine Sperrzeit ein. Übrigens, eine Rechtsschutzversicherung kostet nicht viel und gibt Sicherheit.
Ansonsten bin ich wirklich erstaunt, wie schnell man hier
nette und qualifizierte Antworten bekommt.
Ich bin auch immer wieder überrascht, daß dieses System von Geben und Nehmen funktioniert. Allerdings solltest Du bedenken, daß Du hier keine echte Rechtsberatung bekommen kannst. Die Antworten sind vielmehr als Hinweis zu sehen, in welcher Richtung Du selbst aktiv werden mußt.
Da hast Du natürlich absolut Recht.
Letzendlich gibt es sowieso nur den frühzeitigen Gang zum Amt.
Jedoch ist es schon prima, und das bezieht sich auch auf dieses Informationsportal generell, dass man sich wenigstens in groben Zügen bei Leuten informieren kann, die (wie auch immer) sich zu dem jeweiligen Thema Wissen angeeignet haben (und dieses auch weitergeben).
Eine Rechtsberatung oder Ähnliches kann dies natürlich nicht sein.
Außerdem: Recht haben…und Recht bekommen…ist Zweierlei.