Erst Tanken dann Angebot abgeben?

Servus,

auf eine weiter unten gestellte Frage ist mir gleich eine andere gekommen. Bitte diese Frage nur rein rechtlich beantworten und nicht was man selbst für Erfahrungen gemacht hat oder wie man selber handeln würde.

Kunde fährt zur Tankstelle und Tankt sein Auto voll. Geht zur Kasse und gibt dort sein Angebot an die Tankstelle ab mit einer höhe von 1 EUR / Liter. Der an der Werbetafel angegeben Preis ist aber 1,20 EUR/ Liter. Tankwart lehnt das Angebot aber ab und es kommt zu keiner übereinstimmenden Willenserklärung.

Wer trägt die Kosten des auspumpen des Tankes, wie ist in solche Situation zu verfahren?

cu Naseweis

Moin,

Kunde fährt zur Tankstelle und Tankt sein Auto voll. Geht zur
Kasse und gibt dort sein Angebot an die Tankstelle ab mit
einer höhe von 1 EUR / Liter. Der an der Werbetafel angegeben
Preis ist aber 1,20 EUR/ Liter. Tankwart lehnt das Angebot
aber ab und es kommt zu keiner übereinstimmenden
Willenserklärung.

Wer trägt die Kosten des auspumpen des Tankes, wie ist in
solche Situation zu verfahren?

Dadurch, dass der Verkäufer durch die Preisauszeichnung eine offensichtliche Willenserklärung abgegeben hat wird davon ausgegangen dass der Kunde ohne vorherige Verhandlungen das beim Tanken konkludent akzeptiert. Damit ist der Kunde verpflichtet, den angeschlagenen Preis zu zahlen.

Gruß,
Ingo

Hallo,

Dadurch, dass der Verkäufer durch die Preisauszeichnung eine
offensichtliche Willenserklärung abgegeben hat

nein, die erste Willenserklärung gibt der Tankende ab, indem er den Rüssel in den Stutzen steckt und abdrückt. Das Schild an der Säule ist nur eine invitatio ad offerendum bzw. invitatio ad incertas personas. So oder so erfolgt die Annahme durch den Menschen an der Kasse.

beim Tanken konkludent akzeptiert. Damit ist der Kunde
verpflichtet, den angeschlagenen Preis zu zahlen.

Das ergebnis stimmt dann natürlich trotzdem.

Gruß
Christian

Hallo,

Dadurch, dass der Verkäufer durch die Preisauszeichnung eine
offensichtliche Willenserklärung abgegeben hat

nein, die erste Willenserklärung gibt der Tankende ab, indem
er den Rüssel in den Stutzen steckt und abdrückt. Das Schild
an der Säule ist nur eine invitatio ad offerendum bzw.
invitatio ad incertas personas. So oder so erfolgt die Annahme
durch den Menschen an der Kasse.

Hallo Christian,

das scheint offensichtlich unterschiedlich gesehen zu werden.

Zu dem Thema hab ich hier noch was gefunden:
http://www.fhvr-berlin.de/fhvr/fileadmin/dozent/matz…

Grüße, Bernhard

Servus!

Dadurch, dass der Verkäufer durch die Preisauszeichnung eine
offensichtliche Willenserklärung abgegeben hat

nein, die erste Willenserklärung gibt der Tankende ab, indem
er den Rüssel in den Stutzen steckt und abdrückt. Das Schild
an der Säule ist nur eine invitatio ad offerendum bzw.
invitatio ad incertas personas. So oder so erfolgt die Annahme
durch den Menschen an der Kasse.

Hallo Christian,

das scheint offensichtlich unterschiedlich gesehen zu werden.

Nein, das kann man nicht unterschiedlich sehen. Die Preistafel ist niemals ein verbindliches Vertragsangebot, sonst könnte auch wenn die Tankstelle mal leer ist immer noch jeder ankommen und auf Erfüllung des Vertrags bestehen, und weil der Tankwart nicht leisten kann, Schadensersatz verlangen.

Das Vertragsangebot gibt der Tankende ab, und zwar indem er tankt. Nun isses aber so, dass Willenserklärungen unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nach Treu und Glauben auszulegen sind. Wenn jemand seinen Tank vollmacht und dabei sieht, was der Tankwart dafür haben will, dabei noch zumindest einigermaßen weiß, was nach Steuern, Lizenzen usw. für den Tankwart übrig bleibt, dessen Willenserklärung kann nur so ausgelegt werden, dass er den Sprit zu dem vom Tankwart vorgegebenen Preis erwerben will.

kann nur so ausgelegt werden, dass er den
Sprit zu dem vom Tankwart vorgegebenen Preis erwerben will.

Und wenn nicht, so lautete ja die Fragestellung?

cu und Hallo naseweis