Hallo zusammen,
eine Frau bekommt ein Kind und sagt den Ämtern, Gerichten … dass der Vater unbekannt ist (z. B. sie weiß nicht, wer der ONS-Typ war!).
Sie erhält sechs Jahre lang Unterhaltsvorschuss und der Anspruch erlischt.
Auf einmal fällt ihr ein, wer der Vater ist, weil sie Kindesunterhalt von dem Mann haben möchte. Sie hatte direkt nach dem ONS eine Beziehung
mit einem anderen Mann, die dann in die Brüche gegangen ist und diesen (zweiten) Mann hat sie immer im Glauben gelassen, dass er der Vater ist.
Den Namen teilt sie den Ämtern, Gerichten … mit.
Was kann jetzt auf den Mann zukommen, wenn er wirklich der Vater ist?
Ist er verpflichtet, einen Vaterschaftstest zu machen?
Muss er für die vergangenen Jahre Unterhalt nachzahlen, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Welche Rechte und Pflichten haben der Mann, aber auch die Frau und das Kind und die Ämter und die Gerichte gegenüber jeweils den Beteiligten?
Was ist, wenn der (erste) Mann, der ONS-Typ, wirklich der Vater ist, aber der zweite Mann, mit dem die Frau eine Beziehung hatte, die Vaterschaft anerkannt hat ?
Wird ihm diese automatisch die Vaterschaft aberkannt und dem ONS-Typ anerkannt?
Was ist, wenn der (erste) Mann, der ONS-Typ, wirklich der Vater ist, aber der zweite Mann, mit dem die Frau eine Beziehung hatte, das Kind adoptiert hat, wenn und weil er wusste, dass das Kind doch nicht von ihm ist?
Erlöschen auf einmal sämtliche Rechte und Pflichten des zweiten Mannes gegenüber der Frau, dem Kind …?
Was ist in so einem Fall alles zu beachten?
Was könnte sein?
…?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
GUS