Guten Abend zusammen,
ich habe mir gerade folgende Situation ausgedacht und hätte gerne eure Meinung dazu. Also, folgender fiktiver Fall: Ein Pärchen bewohnt eine gemeinsame Wohnung, beide sind zum Zeitpunkt der Anmietung in Ausbildung. Nun war der junge Mann mit seiner Ausbildung fertig und hat Arbeitslosengeld I sowie aufstockendes Hartz 4 beantragt. Angegeben wurde eine WG.
Nun ist die junge Dame auch mit ihrer Ausbildung fertig und hat leider auch keine Stelle. Also folgt das gleiche Spiel. Problem ist nur: Das Guthaben auf Ihrem Sparvertrag übersteigt den Freibetrag. Daher wäre es doch besser, wenn das Pärchen nun beim Sozialamt angibt, eine Bedarfsgemeinschaft zu sein? Hat es mit Konsequenzen zu rechnen, weil es einfach sich als eine WG ausgegeben hat, und gar keine war? Ist es irgendwie glaubhaft, dass sich die Beziehung jetzt erst so ergeben oder wieder zusammengefunden hat?
Nehmen wir an, der junge Mann hätte, wenn er eine Bedarfsgemeinschaft und somit die Ausbildungsvergütung der jungen DAme angegeben hätte, sogar höhere Leistungen erhalten können. Dann könnte das Sozialamt doch eigentlich nicht meckern oder?
Ich bin gespannt, wie ihr darüber denkt!