Erst WG dann Bedarfsgemeinschaft = Ärger?

Guten Abend zusammen,

ich habe mir gerade folgende Situation ausgedacht und hätte gerne eure Meinung dazu. Also, folgender fiktiver Fall: Ein Pärchen bewohnt eine gemeinsame Wohnung, beide sind zum Zeitpunkt der Anmietung in Ausbildung. Nun war der junge Mann mit seiner Ausbildung fertig und hat Arbeitslosengeld I sowie aufstockendes Hartz 4 beantragt. Angegeben wurde eine WG.

Nun ist die junge Dame auch mit ihrer Ausbildung fertig und hat leider auch keine Stelle. Also folgt das gleiche Spiel. Problem ist nur: Das Guthaben auf Ihrem Sparvertrag übersteigt den Freibetrag. Daher wäre es doch besser, wenn das Pärchen nun beim Sozialamt angibt, eine Bedarfsgemeinschaft zu sein? Hat es mit Konsequenzen zu rechnen, weil es einfach sich als eine WG ausgegeben hat, und gar keine war? Ist es irgendwie glaubhaft, dass sich die Beziehung jetzt erst so ergeben oder wieder zusammengefunden hat?

Nehmen wir an, der junge Mann hätte, wenn er eine Bedarfsgemeinschaft und somit die Ausbildungsvergütung der jungen DAme angegeben hätte, sogar höhere Leistungen erhalten können. Dann könnte das Sozialamt doch eigentlich nicht meckern oder?

Ich bin gespannt, wie ihr darüber denkt!

Moin,

Nun ist die junge Dame auch mit ihrer Ausbildung fertig und
hat leider auch keine Stelle. Also folgt das gleiche Spiel.
Problem ist nur: Das Guthaben auf Ihrem Sparvertrag übersteigt
den Freibetrag. Daher wäre es doch besser, wenn das Pärchen
nun beim Sozialamt angibt, eine Bedarfsgemeinschaft zu sein?
Ich bin gespannt, wie ihr darüber denkt!

Also diese Frage bzw. die Intention die dahinter steht, gefällt mir schon mal gar nicht. Entweder man ist eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht. Das hängt nicht davon ab, welche Konstellation für den Bezug von Sozialleistungen günstiger ist. Meiner Meinung nach grenzt das dann schonmal an Betrug.
Allerdings zeigt das auch, dass sich hier Beamte am grünen Tisch eine Regelung ausgedacht haben, die zu genau solchem Verhalten animiert.
Aber einfache und konsistente Regelungen waren ja hierzulande noch nie eine Stärke.

Grüße

Das stimmt natürlich alles vollkommen! Das sehe ich auch so. In meinem völlig fiktiven Beispiel hätte das Paar sogar als Bedarfsgemeinschaft vorher mehr vom Amt erhalten, da die Ausbildungsvergütung so gering war! Da sie dies nicht wollten und auch nicht Einsicht in Konten etc. geben wollten, haben sie sogar auf Geld verzichtet!

Das stimmt natürlich alles vollkommen! Das sehe ich auch so.
In meinem völlig fiktiven Beispiel hätte das Paar sogar als
Bedarfsgemeinschaft vorher mehr vom Amt erhalten, da die
Ausbildungsvergütung so gering war!

Sicher? Wäre da nicht erstmal sowas wie BaföG oder BAB fällig gewesen? Schließt das dann nicht ALG-2 aus?

Da sie dies nicht wollten und auch nicht Einsicht in Konten etc. geben wollten,

Diese Entscheidung steht jedem frei.

haben sie sogar auf Geld verzichtet!

Das kann man erstmal bezweifeln.
Außerdem berechtigt es niemand in der 30er Zone 50 zu fahren, nur weil er vorher außerorts lediglich 80 bei erlaubten 100 gefahren ist.
Es ist auch niemand verpflichtet bei der Einkommenssteuererklärung alle abzugsfähigen Ausgaben anzugeben. Das berechtigt dann jedoch auch nicht im nächsten Jahr irgendwie wieder mehr als vorhanden anzugeben.
Also, die Überlegungen die hinter der Frage stehen, sind sicherlich erstmal für jeden nachvollziehbar und auch nur konsequent. Das ändert aber nichts daran, dass die Bewertung WG oder BG nicht davon abhängt, was für die Empfänger günstiger ist.
Mein Vorwurf ging daher auch nicht vorrangig dagegen, dass solche Überlegungen getätigt werden, sondern dass sie durch irgendwelche Regelungen, die am grünen Tisch ausgedacht worden sind, herausgefordert werden.
Um aber mal auf den Kern der Frage zu kommen:
Wenn man sich jetzt jedoch nach einer Weile des Kennenlernens zu einer BG zusammenfindet, kann dann auch kein Amt etwas für die Vergangenheit vermuten bzw. festlegen. Es liegt nun mal in der Natur der Dinge, dass man sich nicht sofort aneinander bindet.

Grüße

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Okay, vielen Dank für deine Antwort! :smile:

Hallo

Wenn man sich jetzt jedoch nach einer Weile des Kennenlernens zu einer BG zusammenfindet, kann dann auch kein Amt etwas für die Vergangenheit vermuten bzw. festlegen. Es liegt nun mal in der Natur der Dinge, dass man sich nicht sofort aneinander bindet.

Im ersten Jahr, in dem ein Paar zusammenwohnt, muss es sich m.W. sowieso nicht als Bedarfsgemeinschaft einordnen lassen.

Viele Grüße

Hallo

Wenn man sich jetzt jedoch nach einer Weile des Kennenlernens zu einer BG zusammenfindet, kann dann auch kein Amt etwas für die Vergangenheit vermuten bzw. festlegen. Es liegt nun mal in der Natur der Dinge, dass man sich nicht sofort aneinander bindet.

Im ersten Jahr, in dem ein Paar zusammenwohnt, muss es sich
m.W. sowieso nicht als Bedarfsgemeinschaft einordnen lassen.

Doch. Es ist vielmehr nur so, dass die Behörden nach einem Jahr Zusammenleben, grundsätzlich vermuten dürfen, dass dann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Das hindert die aber nicht daran, dass auch schon vorher zu vermuten und die Leute im wahrsten Sinne des Wortes bis ins Schlafzimmer zu verfolgen.
Wie gesagt, halte ich (neben anderen) inbesondere diese Regelung für besonders „gelungen“. Ich möchte nicht wissen, wieviele Paare wegen dieser Regelung wieder auseinandergezogen sind, um sich so jeweils den vollen Regelsatz zu sichern und wieviel Rechercheaufwand der Staat betreibt, um diese Regelung umzusetzen.
Was da auf beiden Seiten an Zeit und Geld aufgewandt wurde und wird, wäre wahrlich für andere Zwecke besser augehoben.

Grüße

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