Erst zahlt die Bank dann Rückbuchung ?

Hallo,
mein Konto war am 9.12 nicht genug abgedeckt sodass meine Handyrechnung nicht bezahlt werden konnte.
Sparkasse ließ jedoch diesen Betrag abbuchen und ich geriet ins Minus, -25€ ( das hatte ich noch nie, das mein Konto ins minus gehen durfte, ohne absprache ).
Am selben Tag buchte die Sparkasse den Betrag via. Rückbuchung zurück ???..

Ich hatte jetzt nur mit den Mahnkosten gerechnet und den Kosten weshalb der Betrag nicht per Lastschrift eingezogen werden konnte aber die RÜCKBUCHUNGSKOSTEN ´habe ich doch nicht zu tragen oder ?

Bitte um weitere vorgehensweise und wer diese Kosten zu tragen hatt ?

Hallo,
dazu schau am besten mal in die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sonderbedingungen und in das Preis- und leistungsverzeichnis. Beides findest du auf der Homepage der Bank, da sollte das auf alle Fälle genau drinstehen.

Generell denke ich, musst du die Kosten aber schon tragen, da du dein Konto in einem nicht vertragsgemäßen Rahmen nutzen wolltest, da die Überziehung ja nicht vertraglich vereinbart war.

Viele Grüße jojo747

Kann diese Frage leider nicht abschliessend beantworten, da ich weder den Fall noch die AGB Deiner Bank kenne.
Gruss Stephan

Hallo,

also erstmal was grundsätzliches: der betrag wird immer erst abgebucht, da dies automatisch passiert und die bank darauf kein einfluss hat (läuft über sog. rechenzentren).
Erst wenn die belastung auf dem konto ersichtlich ist, kann die bank reagieren und z.b. eine rückbuchung veranlassen, wenn das konto nicht gedeckt ist.

die Rückbuchungskosten wirst du tragen müssen, da du dich bei kontoeröffnung in den agb´s ö.ä. dazu verpflichtet hast, für entspr. kontodeckung zu sorgen.

Hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüße

Hallo gongo,

zunächst ist es nicht sinnvoll sein Girokonto mit einem
Limit von 0 zu haben, setze es z.B. auf 500 €. Dann kann Dir so ein Missgeschick nicht passieren.

Die Bank kann Dir sowohl die Gebühren berechnen und zwar die Ihr enstehen dem Handwerker mitzuteilen, das auf Deinem Konto nicht genügend Deckung vorhanden war. Denn ist es Deine Pflicht das genügend Geld auf dem Konto ist.

Die Bank kann Dir aber keine Zinsen und Gebühren in Rechnung stellen was auf Deinem Konto passiert, d.h.
die Bank sollte Dich nicht mit zwei Buchungsposten-gebühr belasten dürfen, ebenso nicht mit Überziehungs-
zinsen für die 25€.

VG

Martin

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen.

Gruß

Hallo Gongo,
es ist üblich, dass die Bank erst durch eine Belastung merkt, dass das Konto überzogen ist; dann erfolgt ein Storno. Mir ist nur bekannt, dass die Lastschriftrückgabe mit Gebühren versehen ist, die der Kontoinhaber zu tragen hat. Eine separate Gebühr für die Rückbuchung kenne ich nicht. Ich vermute, dass es sich auch hier um die übliche Lastschriftrückgabengebühr des Kreditinstitutes handelt.
Wenn ein Institut wohlwollend handelt, dann räumt es dem Kunden die Chance ein, das erforderliche Geld zum Kontenausgleich innerhalb von 3 Tagen einzuzahlen.
Sorry, dass ich keine bessere Auskunft geben kann.
Gruß
HJR

Hallo gongo,
die Sparkasse hat hier absolut korrekt gehandelt.
Für die Kontoführung ist ausschließlich der Kontoinhaber selbst verantwortlich. Er hat zu jeder Zeit sicherzustellen, dass er seine Verpflichtungen bei Fälligkeit bedienen kann. Im vorliegenden Fall war eine Zahlung fällig, welche per Lastschrift vom Konto eingezogen werden sollte. Die Lastschriftabbuchung ist korrekter Weise auf den Kontoauszügen als Sollbuchung erfasst. Mangels Deckung wurde diese aber nicht eingelöst - daher die Gutschrift. Die Sparkasse ist darüber hinaus auch berechtigt, Entgelte für den mit der Nichteinlösung verbundenen Mehraufwand in Lastschrift in Rechnung zu stellen (Brief Erstellung wg. Nichteinlösung, Porto etc.). Daher künftig dafür Sorge tragen, dass auf dem Konto immer ausreichend Liquidität vorgehalten wird, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu könnnen.

hallo,
da wird nicht viel zu machen sein, da lt. lastschriftabkommen sie für deckung zu sorgen haben. aber mal mit dem kontoführer reden und auf kulanz hoffen.
gruß
eisi

Hallo!
Doch… diese Kosten hast leider du zu tragen!
Lese dir mal die Bedingungen bzw. die AGB durch die du bei der Kontoeröffnung bekommen hast. Du hast dafür zu sorgen das genügend Deckung auf dem Konto ist bzw. der Dispositionskredit ausreicht, wenn du Verbindlichkeiten eingehst die per Lastschrift eingezogen werden. Wenn ich weiß ich habe nur noch 10 Euro auf meinem Konto, dann kaufe ich nicht mit meiner Karte per Lastschrift für 50 Euro ein…

Die Bank hat an die Bank des Begünstigten ein Entgelt zu zahlen. Dieses wird von deiner Bank auf dich „abgewälzt“. Was kann deine Bank dafür wenn auf deinem Konto nicht genug Geld drauf ist? Außerdem kostet das ja nun nicht die Welt… :smile:

Gruß

Hallo Gongo,

erst werden die Lastschriften automatisch gebucht, anschließend landet die „unberechtigte Überziehung“ bei deinem Kundenberater, der diese manuell wieder zurückgibt. In deinem Fall „mangels Deckung“. Da es sich hier um eine Dienstleistung der Bank handelt, wird dieses Vorgehen in Rechnung gestellt. Es ist eine Standardgebühr, egal ob 1 € oder 100.000 € zurückgebucht werden. Da du mit Deiner Bank vereinbart hast, dass dein Konto nicht ins Minus rutschen darf, ist dieser Vorgang berechtigt.

Ich empfehle Dir, mit deinem Telefonanbieter zu besprechen, ob du nun den Betrag per Überweisung zahlen sollst … und ob sie dir vielleicht die Gebühren, die der Telefonanbieter nun als Bearbeitungskosten für die Rückgabe berechnen will, erlassen, wenn du sofort überweist, falls möglich.

Gruß,
AnneB.

doch natürlich haben Sie die Rückbuchungskosten zu tragen. Die Mahnkostenn sind Sache des Zahlungsempf., die Rückbu.kosten aber werden für den Aufwand der Bank berechnnet.

Hallo Anfragender,

gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, sind sie verpflichtet für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen, damit Lastschriften eingezogen werden können.
wenn die Deckung nicht vorhanden ist, müsste Ihnen die Bank einen entsprechenden Kreditbetrag (geduldete Überziehung (Dispo)) oder Überziehung einräumen. Dies hat Ihnen Ihre Bank jedoch in Reaktion auf die Limitüberschreitung nicht eingeräumt. Letztlich ist der Ausgangspunkt das nichtgedeckte Konto, weswegen entsprechende Unkosten der Bank, wie auch der einziehenden Firma, auch Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Wenn sie diese Behandlung für ungerechtfertigt halten, empfehle ich Ihnen, sich an die Verbraucherzentrale, an den Ombudsmann für Banken und Versicherungen und/oder einen Rechtsanwalt zu wenden; wobei ich die Chancen bei der Verbraucherzentrale für „am höchsten“ einschätze.

Freundliche Grüße

Hallo,

prinzipiell ist der allgemeine Buchungsvorgang automatisiert, das heißt, es laufen 24Stunden lang alle halbe oder ganze Stunde automatisch durchgeführte Buchungen. Der Computer führt erst einmal alle Buchungen aus, die im „normalen“ finanziellen Rahmen sind und die ansosten auch immer im monatlichen Buchungsverlauf auftauchen.
Dann sieht ein Mitarbeiter, in Ihrem Fall, dass nicht ausreichend Deckung vorhanden ist und macht die Buchung rückgängig.
Bis hierhin ist alles normal - die Kosten und ob/in welcher Höhe sie dem Kunden belastet werden, kann man den AGB´s entnehmen. Diese hat jeder Bankkunde erhalten und sie hängen auch in der Bank/Sparkasse aus.
Leider kann ich zu den Geflogenheiten der Sparkasse im Speziellen keine detailierte Aussage treffen.
Ich würde mich an die Sparkasse direkt wenden.

Mit freundlichem Gruß

katze03