Erst-/Zweitwohnsitz

Wer kann helfen?
Folgendes Problem tat sich auf:

Ich habe meinen Erstwohnsitz in Ludwigshafen, Zweitwohnung und Arbeit in Aachen. Verlobte, Familie und Freunde in Lu. Fahre mindestens 3x je Woche heim. Plus Urlaub den ich in Lu verbringen werde.
Stadt Aachen meint nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des MG NW das meine vorwiegend benutzte Wohnung die in Aachen sein und möchte dadurch gern das ich meinen Erstwohnsitz nach Aachen verlagere.

Kann ich da was machen, da ich in Lu weiterhin meinen Erstwohnsitz behalten möchte und wie argumentiere ich?

Also, wer da Infos irgendwelcher Art hat, bitte entweder posten oder per Mail an mich.
Danke Euch!

Jochen

Hallo!

Wenn du in einem Verein bist, oder in der Gemeinde mitarbeitest (z.B. Gemeinderat o.ä.) reicht das als Begründung vollkommen aus. Du musst denen klarmachen, dass dein Lebensmittelpunkt eben in Lu ist.

Kleiner Scherz am Rande:
Ein Komolitone und ich haben am gleichen Tag die Ummeldung gemacht und den Vordruck gleich (also identisch) ausgefüllt. Er konnte seinen Hauptwohnsitz ohne Probleme behalten, ich musste nocheinmal dazu Stellung nehmen. Der Witz: Er wohnte von Stuttgart ca. 250km weg ich gerade mal 120km.

Gruss Wolfgang

Die Städte bekommen Landessteuerabgaben u.a. pro Einwohner ausgehzahlt, folglich sind alle Städte daran interessiert möglichst viele Bürger zu haben. Eine kleine Idee (keine Garantie dass es funtkioniert) :
Melde dich (wenn Du z.B. Student bist) am Studienort regelrecht an, behalte den anderen als Zweitwohnsitz.
Beim nächsten Besuch in der Heimat stiefelst Du zum Gemeindeamt o.ä. und meldest Dich um (also Deine Heimatstadt als Hauptwohnsitz, gerne mit Beilage passender Erklärungen z.B. eines Vereins, Tankquittungen etc.) Dann können sich die Städte untereinander die Köpfe einschlagen.