Erstattete Beträge in Steuererklärung eintragen?

Muss man auch Beträge in die Steuererklärung eintragen, die bereits vom Arbeitgeber erstattet wurden? z.B. wenn folgende Fahrten vom Arbeitgeber erstattet wurden: Fahrt zur Bewerbung, Dienstreisen.
Dann habe ich das Geld bereits mit 0,30Cent erstattet bekommen und dann brauche ich es doch nicht mehr eintragen oder?
Speziell interessiert: wenn ein Arbeitgeber einen Monat lang (Mitten im Jahr) die Fahrtkosten zur Arbeit erstattet und man für diesen Monat keine Entfernungspauschale ansetzt, wird dann das Amt stutzig, und fragt nach warum man keine Fahrt eingetragen hat? Und ist das Amt dann sauer, wenn man dann sagt „man hätte es nicht eingetragen, weil der Arbeitgeber es doch erstattet hätte“?

Servus,

wenn die Lohnsteuerbescheinigung vollständige Angaben enthält, stehen die Erstattungen zumindest für die Wege zur Arbeit bereits drin.

Wenn in der Steuererklärung keine Angaben zu den entsprechenden Kosten gemacht werden, kommen die Erstattungen aufs Steuerbrutto obendrauf. Üblicherweise allerdings erst nach Rückfrage.

Wenn man also Spaß dran hat, Briefelein mit dem FA hin- und herzuschicken, lässt man am besten alle Angaben weg.

Wenn man Spaß an einer reibungslosen Veranlagung hat, füllt man die Anlage N so aus, daß Werbungskosten und auch Erstattungen dazu daraus hervorgehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo und Danke soweit!

wenn die Lohnsteuerbescheinigung vollständige Angaben enthält,
stehen die Erstattungen zumindest für die Wege zur Arbeit
bereits drin.

Stehen leider nicht drin. Werden extra abgerechnet (und überwiesen) nach gesonderten Anträgen für „Dienstreisen“.
Genauso Fahrten zu Bewerbungsgesprächen: Wenn man Vorstellungsgespräche bei verschiedenen Firmen hatte, bekommt man von denen keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern nur den Betrag erstattet.
Muss man dann alle Fahrten auflistet, obwohl alle Beträge erstattet wurden?
Sind nämlich ganz schön viele… besonders die Anzahl der Dienstreisen…

Frostige Grüße!