Hallo, liebe Steuer-Experten,
seit Jahren mache ich EÜRs, aber jetzt taucht plötzlich eine Frage auf, die mich nachdenklich macht. Keine Ahnung, warum jetzt erst:
Folgender Fall:
Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 10.000 € (Netto). Diese wird über 20 Jahre abgeschrieben. Die Umsatzsteuer für diese Maschine wird noch im gleichen Jahr erstattet.
In der Einnahme-Überschuss-Rechnung trägt er nun ein:
Betriebseinnahmen:
Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: 1.900 € (=19% von 10.000)
Betriebsausgaben:
Afa auf Wirtschaftsgut: 500 € (1/20 von 10.000)
Steuerpflichtiger Gewinn: 1.400 €
Jetzt die Frage:
Warum werden dem Unternehmen die 1.900 € Umsatzsteuer als gewinnerhöhend angerechnet, obwohl es ein durchlaufender Posten ist? Die wurden ja nicht einfach erstattet, sondern auch vorher gezahlt. Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
Viele Grüße
whisky08