Erstattete Umsatzsteuer in Einnahme-Überschuss-RE

Hallo, liebe Steuer-Experten,

seit Jahren mache ich EÜRs, aber jetzt taucht plötzlich eine Frage auf, die mich nachdenklich macht. Keine Ahnung, warum jetzt erst:

Folgender Fall:
Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 10.000 € (Netto). Diese wird über 20 Jahre abgeschrieben. Die Umsatzsteuer für diese Maschine wird noch im gleichen Jahr erstattet.

In der Einnahme-Überschuss-Rechnung trägt er nun ein:
Betriebseinnahmen:
Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: 1.900 € (=19% von 10.000)

Betriebsausgaben:
Afa auf Wirtschaftsgut: 500 € (1/20 von 10.000)

Steuerpflichtiger Gewinn: 1.400 €

Jetzt die Frage:
Warum werden dem Unternehmen die 1.900 € Umsatzsteuer als gewinnerhöhend angerechnet, obwohl es ein durchlaufender Posten ist? Die wurden ja nicht einfach erstattet, sondern auch vorher gezahlt. Habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Viele Grüße
whisky08

Hallo,

der Denkfehler liegt auf der Ausgaben-Seite.
Die 1900 € müssen dort natürlich auch in Zeile 44 als gezahlte Vorsteuer eingetragen werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß
Tim

Hallo,

Antwort:

Die Vorsteuer (Mwst), die Du bezahlt und erstattet bekommen hast, waren 1900,00€. Du durftest jedes Jahr 500,00€ Wert von der Maschine abschreiben bis sie auf „0“ ist, hattest also „nicht steuerpflichtigen Gewinn“ in Form von Betriebsausgaben (AfA).
Nachdem die Maschine nun alt und abgeschrieben ist, könntest Du ja damit noch Gewinn machen, indem Du sie weiterbenutzt, sie steht ja noch bei dir rum. Deshalb unterstellt Dir das Finanzamt, dass Du durch Weiterbenutzung Gewinn machst und da will es was abhaben. Also berechnen sie Dir Gewinn von 1400,00€ pauschal. Das hat mit der Mwst nichts zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß brutuskind

Folgender Fall:
Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 10.000 € (Netto).
Diese wird über 20 Jahre abgeschrieben. Die Umsatzsteuer für
diese Maschine wird noch im gleichen Jahr erstattet.

In der Einnahme-Überschuss-Rechnung trägt er nun ein:
Betriebseinnahmen:
Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer: 1.900 € (=19% von
10.000)

Betriebsausgaben:
Afa auf Wirtschaftsgut: 500 € (1/20 von 10.000)

Steuerpflichtiger Gewinn: 1.400 €

Jetzt die Frage:
Warum werden dem Unternehmen die 1.900 € Umsatzsteuer als
gewinnerhöhend angerechnet, obwohl es ein durchlaufender
Posten ist? Die wurden ja nicht einfach erstattet, sondern
auch vorher gezahlt. Habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Viele Grüße
whisky08

Autsch!
Ja, man sollte nicht blind über die Formulare hetzen… Zeile 44, genau da war mein Denkfehler… Peinlich, peinlich, dass mir das passiert…

Ich danke dir herzlichst für die Hilfe!
whisky08