Erstatttung für Behördenvertreter als Zeugen

Hallo zusammen,

Mich würde einmal interessieren, ob Behördenvertreter als Zeugen vor Gericht auch Erstattungen bekommen bzw. die jeweilige Behörde für den Arbeitsausfall/die Fahrtkosten entschhädigt wird. Behördenvertreter werden Gerichtstermine ja wohl kaum in ihrer Freizeit wahrnehmen müssen und dafür für den Verdienstausfall entschädigt werden. Im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz habe ist dazu nicht gefunden.

Danke für Eure Antworten und viele Grüße,
Jan

Hallo Jan,

Behördenvertreter bekommen normalerweise kein Zeugengeld.
Zeugenaussagen werden während der Dienstzeit geleistet, die Fahrten sind Dienstfahrten. (Mit dem Dienstfahrzeug oder mit dem eigenen Auto gegen Entschädigung vom Dienstherren).

Da Behördenvertreter während der Arbeitszeit die Aussage machen und auch die Anfahrt vom Dienstherren übernommen wird, haben diese Zeugen ja auch keine Auslagen und somit auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
Der Dienstherr macht gegenüber dem Gericht ebensowenig Kosten geltend.

Als privater Zeuge nimmt man dann Dienstfrei ohne Bezüge, damit hat man Auslagen die dann auch vom Gericht ersetzt werden.

grüße
dragonkidd

Moin,
wenn der Behördenvertreter in einem privaten Rechtsstreit als unabhängiger Zeuge auftritt, also in einem nicht-dienstlichen Verfahren, aber Aussagen über Dinge zu machen hat die er im Rahmen des Dienstes in Erfahrung brachte, dann wird schon Zeugengeld verlangt. Dieses ist dann allerdings an den Dienstherren abzuführen.

vnA

Hallo,
stimmt, an diese Fallkonstellation hatte ich nicht gedacht

grüße
dragonkidd

Hallo,
So wie ich deine Ausführungen verstehe, würde beispielsweise ein Sachverbearbeiter vom Bauamt im einen privatrechtlichen Streit Entschädigung bekommen, wenn er im Dienst herausgefunden hat, dass jemand seinen Gartenzaun verrückt hat und somit ein Stück vom Nachbargrundstück einverleibt hat und dieser Nachbarn diesen jemand verklagt. Kein Geld würde der Behördenvertreter bekommen, wenn jemand zum Beispiel Sozialleistungen rechtswidrig erlangt und der Behördenvertreter als Zeuge im anschließenden Strafverfahren auftritt (etwa weil er den Sozialbetrug aufgedeckt hat).
Richtig?

Viele Grüße, Jan

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