Erstattung Arztrechng. bei Beitragsrückstand p.KV

Hallo Heike,
mein Mann schreibt nicht selber, da er Tunesier ist. Kann zwar super deutsch, aber mit der Grammatik habert’s. Das ist ihm dann peinlich, in so einem Portal zu schreiben.Die KV hat die Arztrechnungen nicht verrechnet. Wir sind in diese Situation gekommen, weil ein Makler uns falsch beraten hat. Deshalb nervt mich das ganze auch so. Die KV verweißt immer wieder auf keinerlei Ansprüche unserer seits auf Übernahme der Arztkosten bis endgültiger Bezahlung aller Rückstände und auch danach nur die neuen Arztrechnungen. Toll oder? VG

Hallo Comar,
leider kann der Versicherer die zahlung berechtigt verweigern, wenn zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Vertrag in Beitragsrückstand war und der Versicherer mitgeteilt hatte, dass kein Leistungsanspruch mehr besteht. Wenn die Rückstände zu späterem Zeitpunkt beglochen wurden, führt dies leider nicht dazu, das wir wieder Leistungsanspruch für diesen Zeitraum besteht.

Wenn es keine höheren Rechnungen sind, würde ich um eine Kulanzzahlung bitten, zumal die Rückstände ausgeglichen wurden. Rufe im Zweifelsfall den Omubudsmann der PKV zur Hilfe. er ist Mittelsmann zwischen PKV und Versicherten und seine Hilfe ist immer und grundsätzlich kostenlos. Es ist aber wichtig, das er alle korrekten Fakten und möglichst alle entsprechende Belege dazu erhalten kann, da er sonst nicht tätig wird werden können.
Mehr details zum Ombundsmann auf unserer homepage:
http://www.pkv-netz.com/ombudsmann-f.html