Hallo,ich hoffe, mir kann jemand helfen…
mein Mann ist privat Krankenversichert, vor 2 Jahren hatten wir diese gekündigt und eine neue abgeschlossen. Leider hatte ich mich auf unseren Versicherungsmakler verlassen und nach seiner Empfehlung die Kündigung per Fax geschickt und den Sendebericht ausgedruckt. Die KV behauptete dann sie hätte nichts bekommen. Nach langem hin und her, habe ich den Fall verloren (vor Gericht).Ich teilte dies der neuen Versicherung mit und sie zahlte mir die Beiträge zurück. Ich nahm dann die Zahlung für die alte KV wieder auf. Den Rückstand zahle ich in größeren Raten ab. Als ich nun eine Arztrechnung einreichte, bekam ich diese unbezahlt wieder zurück, Begründung; Zahlungsrückstand. Nun meine Frage, weiss jemand ob ich überhaupt einen Anspruch auf die Erstattung der Arztrechnungen habe? Spätestens nach Zahlung der Rückstände müßte ich doch das Geld bekommen, oder? Die KV hat seit dem eine Schreibweise drauf, die einen wie einen Schwerverbrecher dastehen läßt. Wäre nett, wenn mir jemand einen Tip geben könnte. Danke schon mal.
Guten Abend,
wenn die Versicherung bereits qualifiziert den Beitragsrückstand angemahnt hat ist sie(leider) von der Zahlungsverpflichtung frei(Mahnung nach Par. 39 VVG).
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Wer eine Private Krankenversicherung abschließt, hat Anspruch darauf, dass der Versicherer im Krankheitsfall seine vollen Leistungen erbringt. Allerdings ist der Versicherte ebenso verpflichtet, die monatlichen Beiträge pünktlich zu bezahlen. Gerät er in Zahlungsrückstand, wird die PKV mahnen. Der Versicherte sollte sich darüber klar sein, dass die Nichtzahlung der Prämie den Versicherer von der Leistungspflicht befreit. ************ Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollte der Versicherte mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen. In der Regel wird eine Vereinbarung über eine ratierliche Zahlung des Rückstandes getroffen werden können. ************
Genau das muss man in solchen Fällen beachten. Man erklärt dem Unternehmen die Situation und der Sachbearbeiter vermerkt das eine ratierliche Rückzahlung vereinbart wurde - und solange man dieser immer nachkommt ist das PKV-Unternehmen in der Leistungspflicht.
Suchen Sie das Gespräch mit einem Sachbearbeiter.
Hallo,
bei Leistungen stellt sich die Frage nach der Bezahlung zum Zeitpunkt des Schaden (bspw. Arztbesuch).
Offenbar war da noch unbezahlt und es ist wohl vergessen worden, mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass die Abzahlung des Rückstandes in Raten keinen leistungsfreien Zeitraum bedingt…
Ich empfehle: entweder mit einem versierten Makler oder Anwalt (vorzugsweise FA f. Vers.-Recht) gemeinsam auf den Versicherer zugehen und entspr. verhandeln.
Rein vertragl. / gesetzl. betrachtet, ist m. E. die Nichtzahlung wegen Beitragsverzugs korrekt. Da der Versicherer aber zugunsten des VN von den gesetzl. Grundlagen abweichen kann, empf. ich das was ich vorangehend beschrieb.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Bedeutet das, dass ich auch keine Erstattung im Nachhinein bekomme, wenn alle Beiträge bezahlt sind? Wie verhält es sich mit neuen Arztrechnungen, werden die übernommen?
Guten Tag,
eine Verpflichtung besteht nicht für den Versicherer, eventuell als Kulanz.
Neue Rechnungen werden erstattet.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Bedeutet das, dass ich auch keine Erstattung im Nachhinein
bekomme, wenn alle Beiträge bezahlt sind? Wie verhält es sich
mit neuen Arztrechnungen, werden die übernommen?
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen. Schönes Wochenende noch.
M.f.G.
Hallo!
Ich kenne mich mit Beitragsrückständen nicht aus.
Gruß
H.C. Sanders
Hallo Comar,
versuch es einmal hier: http://www.pkv-ombudsmann.de/
Mfg
Ossi199
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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Hallo Schwerverbrecher
ich mich auf unseren Versicherungsmakler verlassen
ist es zweifelsfrei ein Makler ?
Im Normalfall räumen die Gesellschaften bei Zahlungsverzug, versicherungsschutz ein unter der Maßgabe das die Zahlungsvereinbarungen eingehalten werden.
Gruß
Leistungsansprüche werden mit den Beitragsrückständen verrrechnet… am besten KV wechseln wenn alles beglichen ist. Kann gerne für euch tätig werden. Im übrigen solltet ihr mal prüfen ob man den Makler für den Schaden haftbar machen kann (Beitragsdifferenz für 2 Jahre von der Alten zu Neuen KV)
Hallo!
Mit Zahlung derr Beitragsrückstande endet das Ruhen der Versicheruntgsleistungen, es besteht wieder Versicherungsschutz für neu auftretende Versicherungsfälle, nicht für die alten (Rechnungen). Sonst wäre es einfach, man müßte seine Beiträge immer nur dann bezahlen, wenn man die Versicherung auch braucht - dies wiederspricht dem Grundgedanken der Absicherung des für beide Vertragsparteien UNGEWISSEN Risikos und wäre kalkulatorisch nicht tragbar.
Ihre KV muss in Ihren Schreiben übrigens so „böse“ klingen - damit Mahnschreiben vor Gericht Bestand haben, müssen alle Rechtsfolgen richtig aufgeszeigt werden, das hört sich nicht immer so nett an.
Einzige Ausnahme: die Ruhensleistungen wegen Nichtzahlung werden bei staatlich nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (i.d.R. Hartz IV Bezug) unterbrochen…
Viele Grüße
Sosa
Hallo, Danke für die Antwort. Das hatte ich auch gedacht und gehofft. Stimmt aber nicht. Die verweisen gleich auf eine andere Abteilung und diese verrechnet keine Arztrechnung mit Rückständen. Langsam habe ich eher das Gefühl, das man alles selber trägt bis alles ausgeglichen ist, aber selbst dann werden die alten Rechnungen nicht beglichen.Gekündigt haben wir natürlich schon. M.f.G.
Hallo, danke für die Antwort. Ja, es ist wirklich ein Makler gewesen. Im Normalfall geht vieles, Aber unsere KV läßt sich auf gar nichts ein. Ich glaube, wir sehen keinerlei Rückerstattung für eine Arztrechnung bis unser Vertrag Ende des Jahres abläuft.M.f.G.
Hallo,
ich kenne es auch nicht anders, dass die KV nicht zahlt, wenn Beiträge ausstehen. Wenn man nicht gezahlt hat, dann hat man auch keinen Versicherungsschutz. Somit würde ich sagen, dass du das Geld dafür nicht mehr bekommen wirst. Ich weiß es aber nicht ganz genau. Warum rufst du den Sachbearbeiter nicht an und fragst nach?
Gruß
Dennis
Hallo
leider kannich dir dabei nicht helfen.
Gruß Anja
Seit dem in Deutschland alle Krankenversichert sein müssen, gibt es auch Fristen die einzuhalten sind, ihr Fall ist zu komplex um eine pauschale Antwort darauf geben zu können, es kommt auch darauf an warum und wie lange Sie in Rückstand waren etc.und warum Sie dann nicht doch fristgemäß gekündigt haben.
Sorry würde Ihnen gerne helfen aber mit den Informationen, die sie gegeben haben, ist das leider nicht möglich.
Tut mir leid.
dann würde ich doch mal an den Makler herrantreten und fragen wie es mit der Haftung aussieht.
Gruß
Das muß man mal genauer beleuchten, geht aber nur wenn ein Maklerauftrag vorliegt, der kostet übrigens nicht, erlaubt aber der Gesellschaft dem Makler (z.B. mir) Auskünfte zu geben. Bei Interesse: 0177/6814824.
MfG
Andreas
hallo Comar,
Handelt es sich evtl. darum, daß die Krankenversicherung die Arztrechnung mit den Rückständen verrechnet hat?
Zumindest dann, wenn die Rückstände bezahlt sind und der Erstattungsanspruch nicht verjährt ist, kann Dein Mann die Erstattung der Rechnung verlangen. Warum schreibt Dein Mann hier nicht selber?
VG