Erstattung Ausbildungskosten

hallo,

ich habe mal ne Frage zu der Antragsfrist für die Erstattung von ausbildungsbedingten Kosten durch das Arbeitsamt.

Ich befinde mich zur Zeit in einer durch das Arbeitsamt finanzierten zweiten Ausbildung (Unterhaltsgeld).

Bisher habe ich die Fahrtkosten für das Jahr 2003 zusätzlich zum Unterhaltsgeld erstattet bekommen. Im Rahmen der Kindergeldfestsetzung für meine Eltern ist uns aufgefallen, dass mir noch Verpflegungskostenmehraufwendungen entstanden sind.

Ich würde nun gern erfahren ob es sich lohnt den Antrag für die Erstattung der Kosten für das Jahr 2003 beim Arbeitsamt zu stellen. Weiß jemand bescheid?

Danke für Eure Antworten

hallo,

Auch hallo

Ich befinde mich zur Zeit in einer durch das Arbeitsamt
finanzierten zweiten Ausbildung (Unterhaltsgeld).

Bisher habe ich die Fahrtkosten für das Jahr 2003 zusätzlich
zum Unterhaltsgeld erstattet bekommen. Im Rahmen der
Kindergeldfestsetzung für meine Eltern ist uns aufgefallen,
dass mir noch Verpflegungskostenmehraufwendungen entstanden
sind.

Ich würde nun gern erfahren ob es sich lohnt den Antrag für
die Erstattung der Kosten für das Jahr 2003 beim Arbeitsamt zu
stellen. Weiß jemand bescheid?

Danke für Eure Antworten

Das regeln im SGBIII die Paragrafen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Erstattungsfähig sind Fahrkosten sowie Unterbringungskosten/Übernachtung (bis zu bestimmten monatlichen Obergrenzen), sowie Kinderbetreuungskostenzuschuß. Mehr ist meines Wissens nicht drin. Ruf doch einfach mal die Rechtsauskunft deines AA an.

Gruß Seven

Hallo,

ich empfehle Dir dies zu machen, da Du ggf. alles (als Gesamtsumme!!) nachgezahlt bekommst!!
HAbe ich auch gemacht …

lg
toughee

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