Erstattung Auslagen Vereinsmitglieder

Hallo zusammen,

da wir noch ein junger und armer :smile: Verein (gemeinnützig) sind, legen einige unserer Vorstandsmitglieder öfters Beträge für beispielsweise Flyer Plakate etc. aus. Die Rechnungen haben sie bei mir als Schatzmeisterin eingereicht, allerdings eilt es ihnen mit der Erstattung nicht.
Ich bin nun dabei die Steuererklärung und EÜR für das Jahr 2011 zu machen. Wie muss ich mit den Auslagen verfahren. Verbuche ich die Beträge (aus dem Jahr 2011) als offene Posten, oder führe ich sie erst dann auf, wenn die Erstattung auch wirklich erfolgt ist?

Danke bereits im Voraus für eure Antworten.

Nun ja,

da der Verein wohl eine sogenannte Einnahme- Überschussrechnung machen wird, geht es hier um den Zu- bzw. Abfluss des Geldes.

Also werden sie erst aufgeführt, wenn die Auszahlung erfolgt. Natürlich verfälsch so etwas das Ergebnis, aber ist eben so und wird wohl nicht so viel sein und würde sich sowieso nicht auswirken bzw. ist egal da Ihr ja wahrscheinlich sowieso keine Steuern zahlen müsst.

Hoffe ich konnte helfen.

Gruß Eckhard (selber so ein armer Schatzmeister)

Vielen Dank für die schnelle Antwort Eckhard,
Gruß Katja

Hallo,
du machst ja eine Einnahmeüberschussrechnung. Bei dieser geht es um den Zeitpunkt des Geldflusses. Wenn du diese Auslagen , die z.B. in 2011 angefallen sind, erst in 2012 an die Vorstandsmitglieder erstattest, buchst du sie dann in 2012 als Kosten. Du brauchst in 2011 keinen offenen Posten zu führen.
Grüße
Michael

Hallo User50,

es tut mir sehr leid, aber mit dem Buchen von Vereinsrechnungen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.

Hoffentlich findet ihr einen kompetenteren Ansprechpartner

Viel Erfolg

Lg
Annette

Hallo,

grundsätzlich gilt, es kann auch nur ein Beleg für das Steuerjahr verwendent werden, wenn die entsprechende Jahreszahl darauf steht.

Bei Belegen aus 2011, die nicht erstattet worden sind in dem Jahr, müsstet Ihr trotzdem die Ausgabe in 2011 buchen. So hättet ihr also Geld in einer fiktiven Kasse, welches Euch nicht gehört. Denn in 2012 könnt Ihr die veralteten Belege nicht mehr in die EÜR einbringen.

Viele Grüße
Claudia

Hallo zusammen,

da wir noch ein junger und armer :smile: Verein (gemeinnützig)
sind, legen einige unserer Vorstandsmitglieder öfters Beträge
für beispielsweise Flyer Plakate etc. aus. Die Rechnungen
haben sie bei mir als Schatzmeisterin eingereicht, allerdings

eilt es ihnen mit der Erstattung nicht.
Ich bin nun dabei die Steuererklärung und EÜR für das Jahr
2011 zu machen. Wie muss ich mit den Auslagen verfahren.
Verbuche ich die Beträge (aus dem Jahr 2011) als offene
Posten, oder führe ich sie erst dann auf, wenn die Erstattung
auch wirklich erfolgt ist?

Danke bereits im Voraus für eure Antworten.

Wenn Sie die Steuererklärung für das Finanzamt als Einnahmeüberschussrechnung machen … werden die Posten erst aufgeführt wenn die Erstattung erfolgt.

Wenn Sie Bilanzieren müssen die Beträge als Verbindlichkeit erfaßt werden.

Ich empfehle die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Manfred

Hallo,

also, wenn es sich um eine Einnahme-Überschussrechnunghandelt, werden die Beträge erst im Jahr der Zuflusses/Abflusses gebucht.

Gruß
Helga

hallo,

davon ausgehend, dass sie einnahmen-überschuss rechnen und nicht bilanzieren, sind das dann ausgaben in 2012. empfehlung (bin selbst Kassier eines Vereins): IMMER ZUM JAHRESENDE ALLES ABRECHNEN.

gruß
davon

Hallo USER50,

tut mit leid, ich kann Dir da leider keine Auskunft geben, da ich von Vereinsabrechnung absolut keine Ahnung habe.

Hallo,

kann ich nicht mit absoluter Sicherheit beantworten, ich würde aber annehmen, dass das nur geht, wenn Du Dir eine Spendenquittung über die ausgelegten Beträge ausstellen läßt. Ob und inwieweit das geht kann ich Dir aber nicht sagen.

beste Grüße
Lorenzen