Erstattung bei altenm Autos

Hallo Juristen,

im Bekanntenkreis hörte man zuletzt (Schneeglätte!) von der Weigerung gegnerischer Autoversicherungen, ein total beschädigtes Auto zu ersetzen. Der Fall war klar: der Unfallgegner ist in das korrekt geparkte Auto hineingeschlittert.

Begründung fürs Nichtzahlen: es sei so alt, dass es nichts mehr wert sei. Das empfinden die Betroffenen gerade dann als besonders ungerecht, wenn sie sich kein neues/gebrauchtes Auto leisten können.

Kann man auf dem Weg der Privatklage versuchen, den Unfallverursacher zur Bereitstellung eines adäquaten Fahrzeugs zu bewegen?

Gruß,
Andreas

Kann man auf dem Weg der Privatklage versuchen, den
Unfallverursacher zur Bereitstellung eines adäquaten Fahrzeugs
zu bewegen?

Du benutzt den falschen Begriff, meinst aber den richtigen. Nicht Privatklage (das gehört ins Strafprozessrecht), sondern eine Klage kann erhoben werden und zwart, je nach Streitwert, vor dem Amts- oder Landgericht. Verklagt werden sollten sowohl der Unfallgegner als auch, wenn personenverschieden, der Halter und ganz besonders der Kfz-Haftpflichtversicherer. Und das sollte (und am Landgericht: muss) natürlich ein Anwalt übernehmen.

Levay

Begründung fürs Nichtzahlen: es sei so alt, dass es nichts mehr wert sei.

Bei Schadensersatz wird immer Zeitwert geleistet, das ist Gesetz. Wie der Zeitwert bestimmt wird, ist in gewissen Grenzen zu diskutieren. Allerdings bin ich im Falle von diesen schäden zimelich sicher, dass die Gerichte für so gut wie alle Fälle inzwischen entsprechende Regeln aufgestellt haben.

Das empfinden die Betroffenen gerade dann als
besonders ungerecht, wenn sie sich kein neues/gebrauchtes Auto
leisten können.

Da geeb ich Dir recht, aber es ist trotzdem so

Kann man auf dem Weg der Privatklage versuchen, den
Unfallverursacher zur Bereitstellung eines adäquaten Fahrzeugs zu bewegen?

Nein, weil Schadensersatz immer in Geld zu leisten ist.

Hi

Ich denke ein Auto kann gar nicht so alt sein , das es gar nichts mehr Wert ist .
einen ähnlichen Fall hatte ich im November 08 , ich beschaffte mir extra für den Winter eine alte Gurke , allerdings Tüv Neu ( Opel Kadett Bj 2.92 ) , weil ich meinen " Guten Wagen " nicht im Winter fahren wollte .
Also gerade im Winter sind viele alte Kisten , die gerade nochmal den Tüv geschaft haben , unterwegs .
Der Wagen wurde mir auch unverschuldet , stehend an einer Abbiegung von einem BMW X 5 ( Gelände-BMW ) zusammengefahren .
man kann sich vorstellen wenn ein X5 mit 50Km/h auf einen stehenden Kadett fährt , was von dem Kadett noch über bleibt .
Ein Gutachter stellte den Wert vor Unfall mit 1000,- Euro fest , sowie das der beschädigte Kofferrauminhalt ( Werkzeugkiste usw ) im vollen Umfang ersetzt wurde .
In Klartext die Versicherung zahlte 1150 Euro und eine Woche einen Leihwagen , da allerdings nur die „Polo“ klasse , also eine Kategorie tiefer .

Ich würde mir an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt nehmen und den Gutachter Zeitwert einklagen

Gruss Toni

u.U. möglich
Dürfte am Restwert/Wiederbeschaffungswert liegen, der so genannte wirtschaftliche Totalschaden.