Erstattung Bewerbungskosten durch AA

Hallo,

wer kennt sich mit der Erstattung von Bewerbungskosten durch die AA aus? Sog. UBV.

Wo liegt der Unterchied zw. pauschalierter Erstattung (wie hoch ist diese) und der Erstattung nach tatsächlichen Kosten? Was muss man tun, um die tatsächlichen Kosten erstattet zu bekommen? Ich sehe z. B. nur eine Liste bei der steht „Anlage zum Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten (UBV) bei pauschalierter Erstattung“.

Hallo,
Du bekommst 5€ pro Bewerbung und das ist. Pro Antragsjahr darf das 280 (??) € nicht überschreiten. Sollten Deine tatsächlichen Kosten höher sein, was sie sehr wahrscheinlich sind, trägst du das selber.

Hallo,

der Betrag liegt bei 260 € pro Jahr, nicht 280 €. Wenn Du die Originalquittungen mit abgibst, kannst Du verlangen, daß diese anstatt der Pauschalierung berücksichtigt werden.

Holger

Pro Antragsjahr darf

das 280 (??) € nicht überschreiten.

Hallo Holger, das ist mir auch neu. Hast Du einen §, der das belegt?
Das würde ich mit meinem arbeitsberater lieber auch so regeln.
Vielen Dank
PP

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Hallo,

bei mir war es so, daß ich die Absagen die ich bekommen habe sammeln mußte und dann mit einem Antrag auf Zuschuss für Bewerbungskosten einreichen mußte. Dann gab es 5 Euronen für jede Absage pauschal.
Mit Quittungen sammeln war da nichts. Gab es keine Absagen zugeschickt, gab es auch keine Euronen vom AA.( Pech gehabt )

Viele Grüsse Martina

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Sowei ich weiß, können auch Fahrtkosten, zu den Bewerbungstests und -gesprächen, erstattet werden.

Die von der „Agentur für Arbeit“ sagen das aber nicht so gerne den Leuten von sich aus(eigene Erfahrung). Da muss man schon nachfragen!

Gruss